Full text : Die Preußischen Verwaltungsgesetze.

258  V.  Landesverwaltungsgesetz.

vom  26.  Juli  1880  sollte  auf  die  westlichen  Provinzen
erst  übertragen  werden,  nachdem  dort  die  Kreis=  und
Provinzialordnungen  eingeführt  worden.  Das  Letztere
geschah  im  Laufe  der  folgenden  Jahre  und  zugleich  trat
eine  wesentliche  Aenderung  der  bisherigen  Organisation
in  der  Bezirksinstanz  ein,  indem  der,  unter  dem  Vorfite
  des  Regierungspräsidenten  für  Beschlußsachen  funwaltungsgerichts,
  der  Bezirksausschuß  zur  Entscheidung
von  Verwaltungsstreitsachen  unter  dem  Vorsitze  des  Regierungspräsidenten
  eingesetzt  wurde,  welcher  zugleich  die
Beschlußsachen  zu  erledigen  hatte.  Demnächst  ward  die
Reform  mit  dem  Landesverwaltungsgesetze  vom  30.  Juli
1883  und  dem  Zuständigkeitsgesetze  vom  1.  August  1883
abgeschlossen.

Hierdurch  ist,  nachdem  die  beiden  letzten  Gesetze  nebst
einem  Theile  der  Provinzial-  und  Kreisordnung  unterm
19.  Mai  1889  auf  die  Provinz  Posen  übertragen  worden
  sind,  in  der  hanzen  Monarchie  die  Selbstthätigkeit
der  Staatsbürger  in  den  Dienst  der  kommunalen  und
obrigkeitlichen  Verwaltung  gestellt,  die  Erfahrung  des
praktischen  Lebens  für  das  Berufsbeamtenthum  nutzbar
gemacht,  die  Polizeiverwaltung  auf  feste  Grundlagen
gesetzt,  die  Unparteilichkeit  der  Verwaltung  gesichert,  dem
Einzelnen  auf  dem  Gebiete  des  öffentlichen  Rechts  ein
gleichartiger  Schutz  wie  für  das  Privatrecht  gewährt.
Die  Minister  sind  von  dem  Detail  der  Verwaltung  entlastet,
  einzelne  Staatsverwaltungszweige  auf  kommunale
Körperschaften  übertragen,  die  Berufsbeamten  durch  die