Object: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1918. (84)

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Gesetz- und Verordnungsblatt 
für die Republik Sachsen. 
24. Stück vom Jahre 1918. 
  
  
  
Inbakt: Nr. 100. Verordnung, die Bildung der Militärgerichte und das Verfahren vor den- 
selben betr. S. 379. — Nr. 101. Amnestie für alle Personen innerhalb der sächsischen 
Zuständigkeit, die während des Krieges — wenn auch nur zeitweise — zum aktiven Heere 
gehört oder sich in einem Dienst= oder Vertragsverhältnisse beim kriegführenden Heere 
befunden haben. S. 381. — Nr. 102. Bekanntmachung, die Regelung der Arbeitszeit 
gewerblicher Arbeiter betr. S. 385. — Nr. 103. Verordnung über die Befreiung der 
Dissidentenkinder vom Religionsunterrichte. S. 385. — Nr. 104. Verordnung zur Ab- 
änderung der Verordnung zur Vollziehung des Gesetzes über einen einmaligen außer- 
ordentlichen Wehrbeitrag vom 21. November 1913. S. 386. — Nr. 105. Bekannt- 
machung, die Hauptzollämter in Dresden und Leipzig betr. S. 387. — Nr. 106. Aus- 
führungsverordnung zum Reichswahlgesetz. S. 388. — Nr. 107. Verordnung über 
Ortsschulaufsicht und Schulleitung. S. 389. — Nr. 108. Ausführungsverordnung 
zur Verordnung des Rates der Volksbeauftragten und des Staatssekretärs des Reichs- 
Arbeitsamtes vom 23. November 1918 über die Arbeitszeit in den Bäckereien und Kon- 
ditoreien. S. 391. — Nr. 100. Verordnung über den Wegfall des Schulgeldes in der 
öffentlichen Volks= und Fortbildungsschule und über die Einführung der allgemeinen Volks- 
schule. S. 392. — Nr. 110. Verordnung über die Beaufsichtigung der gewerblichen Be- 
triebe durch besondere Aufsichtsbeamte. S. 393. 
Ministerium für Militärwesen. 
Nr. 4828 III A. 
Nr. 100. Verordnung, 
die Bildung der Militärgerichte und das Verfahren vor denselben betr.; 
vom 30. November 1918. 
Die Verordnung des Ministeriums für Militärwesen vom 23. November 1918 
über Regelung des Militärstrafverfahrens wird hierdurch wieder außer Kraft gesetzt 
und durch folgende ersetzt: 
J. 
Die Bestimmungen der Militärstrafgerichtsordnung über Bildung der Militär— 
gerichte und das Verfahren vor denselben werden für Sachsen in folgenden Punkten 
bis auf weiteres abgeändert: 
  
Ausgegeben zu Dresden, den 18. Dezember 1918. 63