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einander entfernt (Antwort auf die Frage
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daß, was das zu allerletzt Besprochene betrifft,
Mr. Simpson bekundet, man könne schwer-
lich sagen, daß Rooibank Ururas sei (Ant-
wort auf die Frage 404), und daß Boehm
versichert, er habe sagen hören, sie ld. h.
Rooibank und Ururas] seien knapp einen
halben Tag voneinander entfernt (Antwort
auf die Frage 425), indem er gleich darauf
hinzufügt, das Kommissionsmitglied, an das
sich der Zeuge wendet, würde die Strecke,
die sie trenne, in etwa 3 Stunden durch-
wandern können (Antwort auf die Frage
426); und endlich
daß, was für eine Stellung man auch immer
gegenüber diesen voneinander so abweichen-
den Erklärungen und gegenüber ihrer Be-
weiskraft im vorliegenden Falle einnehmen
mag, es doch nicht verständlich wird daß,
wenn der Kapitän Dyer unter „Plateau“
das Bett des Kuisipflusses und die „Weide-
ländereien“ verstand und die Talstrecke, die
zwischen Scheppmansdorf und Ururas liegt,
in die Annexion einschließen wollte, er diesen
letzteren Namen, der den Eingeborenen all-
gemein bekannt ist, in dem Texte der Pro-
klamation nicht anführte, welchen Namen er
jedoch in jenem Texte nicht einfügte, um
die empfangenen Anweisungen so wenig als
möglich zu überschreiten, und mit Rückjicht
darauf, daß die hauptsächlichsten Weideplätze
und Quellen von Scheppmansdorf unterhalb
dieses Ortes gelegen waren, über den strom-
aufwärts weiter hinaus der Kapitän Dyer
kein Land annektieren wollte, ungeachtet
dessen, was ihm der Agent Koch und der
Händler Rydin rieten, wie der im Tat-
bestand (Resultando) XVIII. bieses Urteils-
spruches erwähnte Bericht des Dr. Goering
mit Bezug auf das Zeugnis des ersteren
angibt.
XXVIII. Da sich als Tatsache ergibt, daß
wie sie in denjenigen genannter Karten, die
von der Admiralität veröffentlicht worden sind,
angegeben ist, bemerkt wird: „annähernde
Grenzen der Niederlassung von Walfischbai“,
diese Angabe, die Grenzen seien annähernd,
sich nur auf den Umstand bezieht, daß der
von der „Gemeinsamen Kommission betreffs
Angra Pequenas und der Westküste“ ge-
machte Vorschlag zwecks einer Umänderung
des in Dyers Proklamation angewandten
Wortes „Rooibank“ und einer Ersetzung
desselben durch das Wort „Rooikop“ damals
noch unerledigt war;
daß ein zweiter Beweis durch einen am
4. August 1883 abgeschlossenen Vertrag be-
treffs der Abtretung von Bergwerksrechten
geliefert wird, in welchem Vertrage man
Rooibank, „an der Grenze des Walkichbai-
Territoriums“", als Grenzpunkt des abge-
tretenen Minengebietes bezeichnet, ein Um-
stand, welcher in Anbetracht der Tatsache,
daß der Vertrag von dem britischen Ver-
waltungsbeamten abgeschlossen worden ist,
unerklärlich sein würde, wenn man seitens
Englands damals schon die Ansicht gehabt
hätte, daß das Territorium sich nicht nur bis
Rooibank, sondern bis Ururas erstrecke, wie
auch, im Falle, daß diese Ansicht vorhanden
war, die vor der „Gemeinsamen Kommission“
von Mr. Deary abgegebenen und durch die
Zeugenaussage des Farmers Evensen bestätigte
Erklärung unverständlich sein würde, gemäß
welcher die erwähnten Minenkonzessionen
sich „jeuseits Rooibank“ und außerhalb des
britischen Territoriums befinden;
daß ein dritter Beweis, in demselben Sinne
wie die vorhergehenden, auf der Tatsache
beruht, daß, bevor Walfischbai als Freihafen
erklärt war, die nach Damaraland und be-
nachbarten Gebieten im Innern bestimmten
Waren in Sandwichhafen gelandet und von
dort auf einem Wege hinter der Kirche von
Scheppmansdorf vorbei ihrem Bestimmungs-
in der dritten, mit dem Buchstaben C bezeichneten
Gruppe von Beweisgründen behauptet wird:
daß bis zum Jahre 1885 von den britischen
orte zugeführt wurden, ohne Bezahlung von
Zollgebühren, und ohne daß gegen solche
Warenbeförderungen und gegen das Lagern
Behördenzugestanden wurde, daß die zwischen
Scheppmansdorf und Ururas gelegene, von
der Kapkolonie gegenwärtig beanspruchte
Gegend nicht zum Walsishbai-Gebiete ge-
hörte;
daß ein Beweis dafür durch die vor dem er-
wähnten Datum entstandenen englischen
geographischen Karten geliefert leig. gebildet)
wird, denen gemäß sich das britische Gebiet
nur bis Scheppmansdorf erstreckt, weil, wenn
es auch wahr ist, daß an der Ostgrenze,
der Waren in dem etwa 1600 Meter östlich
von der Missionsstation Scheppmansdorf
gelegenen Magazin (engl. store) des Händ-
lers Wilmer seitens der britischen Behörden
Widerspruch erhoben wurde, was alles be-
weist, daß zu jener Zeit der Glaube herrschte,
daß sich das Walfischbai-Territorium nicht
über genannte Station hinaus nach Osten
hin erstreckte;
daß ein viertes, den vorhergehenden ähnliches
beweisendes Zeugnis in der Haltung zu