Full text: Deutsches Kolonialblatt. XXII. Jahrgang, 1911. (22)

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einander entfernt (Antwort auf die Frage 
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daß, was das zu allerletzt Besprochene betrifft, 
Mr. Simpson bekundet, man könne schwer- 
lich sagen, daß Rooibank Ururas sei (Ant- 
wort auf die Frage 404), und daß Boehm 
versichert, er habe sagen hören, sie ld. h. 
Rooibank und Ururas] seien knapp einen 
halben Tag voneinander entfernt (Antwort 
auf die Frage 425), indem er gleich darauf 
hinzufügt, das Kommissionsmitglied, an das 
sich der Zeuge wendet, würde die Strecke, 
die sie trenne, in etwa 3 Stunden durch- 
wandern können (Antwort auf die Frage 
426); und endlich 
daß, was für eine Stellung man auch immer 
gegenüber diesen voneinander so abweichen- 
den Erklärungen und gegenüber ihrer Be- 
weiskraft im vorliegenden Falle einnehmen 
mag, es doch nicht verständlich wird daß, 
wenn der Kapitän Dyer unter „Plateau“ 
das Bett des Kuisipflusses und die „Weide- 
ländereien“ verstand und die Talstrecke, die 
zwischen Scheppmansdorf und Ururas liegt, 
in die Annexion einschließen wollte, er diesen 
letzteren Namen, der den Eingeborenen all- 
gemein bekannt ist, in dem Texte der Pro- 
klamation nicht anführte, welchen Namen er 
jedoch in jenem Texte nicht einfügte, um 
die empfangenen Anweisungen so wenig als 
möglich zu überschreiten, und mit Rückjicht 
darauf, daß die hauptsächlichsten Weideplätze 
und Quellen von Scheppmansdorf unterhalb 
dieses Ortes gelegen waren, über den strom- 
aufwärts weiter hinaus der Kapitän Dyer 
kein Land annektieren wollte, ungeachtet 
dessen, was ihm der Agent Koch und der 
Händler Rydin rieten, wie der im Tat- 
bestand (Resultando) XVIII. bieses Urteils- 
spruches erwähnte Bericht des Dr. Goering 
mit Bezug auf das Zeugnis des ersteren 
angibt. 
XXVIII. Da sich als Tatsache ergibt, daß 
wie sie in denjenigen genannter Karten, die 
von der Admiralität veröffentlicht worden sind, 
angegeben ist, bemerkt wird: „annähernde 
Grenzen der Niederlassung von Walfischbai“, 
diese Angabe, die Grenzen seien annähernd, 
sich nur auf den Umstand bezieht, daß der 
von der „Gemeinsamen Kommission betreffs 
Angra Pequenas und der Westküste“ ge- 
machte Vorschlag zwecks einer Umänderung 
des in Dyers Proklamation angewandten 
Wortes „Rooibank“ und einer Ersetzung 
desselben durch das Wort „Rooikop“ damals 
noch unerledigt war; 
daß ein zweiter Beweis durch einen am 
4. August 1883 abgeschlossenen Vertrag be- 
treffs der Abtretung von Bergwerksrechten 
geliefert wird, in welchem Vertrage man 
Rooibank, „an der Grenze des Walkichbai- 
Territoriums“", als Grenzpunkt des abge- 
tretenen Minengebietes bezeichnet, ein Um- 
stand, welcher in Anbetracht der Tatsache, 
daß der Vertrag von dem britischen Ver- 
waltungsbeamten abgeschlossen worden ist, 
unerklärlich sein würde, wenn man seitens 
Englands damals schon die Ansicht gehabt 
hätte, daß das Territorium sich nicht nur bis 
Rooibank, sondern bis Ururas erstrecke, wie 
auch, im Falle, daß diese Ansicht vorhanden 
war, die vor der „Gemeinsamen Kommission“ 
von Mr. Deary abgegebenen und durch die 
Zeugenaussage des Farmers Evensen bestätigte 
Erklärung unverständlich sein würde, gemäß 
welcher die erwähnten Minenkonzessionen 
sich „jeuseits Rooibank“ und außerhalb des 
britischen Territoriums befinden; 
daß ein dritter Beweis, in demselben Sinne 
wie die vorhergehenden, auf der Tatsache 
beruht, daß, bevor Walfischbai als Freihafen 
erklärt war, die nach Damaraland und be- 
nachbarten Gebieten im Innern bestimmten 
Waren in Sandwichhafen gelandet und von 
dort auf einem Wege hinter der Kirche von 
Scheppmansdorf vorbei ihrem Bestimmungs- 
in der dritten, mit dem Buchstaben C bezeichneten 
Gruppe von Beweisgründen behauptet wird: 
daß bis zum Jahre 1885 von den britischen 
orte zugeführt wurden, ohne Bezahlung von 
Zollgebühren, und ohne daß gegen solche 
Warenbeförderungen und gegen das Lagern 
Behördenzugestanden wurde, daß die zwischen 
Scheppmansdorf und Ururas gelegene, von 
der Kapkolonie gegenwärtig beanspruchte 
Gegend nicht zum Walsishbai-Gebiete ge- 
hörte; 
daß ein Beweis dafür durch die vor dem er- 
wähnten Datum entstandenen englischen 
geographischen Karten geliefert leig. gebildet) 
wird, denen gemäß sich das britische Gebiet 
nur bis Scheppmansdorf erstreckt, weil, wenn 
es auch wahr ist, daß an der Ostgrenze, 
  
der Waren in dem etwa 1600 Meter östlich 
von der Missionsstation Scheppmansdorf 
gelegenen Magazin (engl. store) des Händ- 
lers Wilmer seitens der britischen Behörden 
Widerspruch erhoben wurde, was alles be- 
weist, daß zu jener Zeit der Glaube herrschte, 
daß sich das Walfischbai-Territorium nicht 
über genannte Station hinaus nach Osten 
hin erstreckte; 
daß ein viertes, den vorhergehenden ähnliches 
beweisendes Zeugnis in der Haltung zu
	        
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