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finden ist, welche der britische Verwaltungs-
beamte Mr. Simpson bei Gelegenheit eines
Mordes einnahm, den der Hottentottenhäupt-
ling Jan Jonker Afrikander beging, welcher
einen Bergdamara an einem Baume auf-
hängen ließ, der sich nach einer am 18. März
1885 datierten Mitteilung desselben Mr.
Simpson „auf deutschen Gebiete“, „in einer
Entfernung von etwa 600 Yards von Rooi-
bank (Scheppmansdorf)“ befand; woraus
folgt, daß jener Beamte die östliche Grenze
des Walfischbai-Territoriums als in dem
Tale des Kuisipflusses (der einzigen Gegend,
in welcher innerhalb besagten Gebietes
Bäume vorkommen) sehr nahe bei Rooibank
und nicht bei U nras befindlich ansah oder,
was dasselbe bedeutet, daß von ihm als
deutsches Gebiet das Bett des Kuisipflusses
betrachtet wurde, das sich von der nächsten
Umgebung von Scheppmansdorf bis Ururas
erstreckt, und das später von Mr. Wrey mit
Grenzsteinen bezeichnet und heute von der
britischen Regierung beansprucht wird;
daß die beschworenen Aussagen des Missionars
J. Böhm, des Kaufmanns J. Sichel, des
Farmers G. Evensen und des Dr. W. Belck
die deutsche Behauptung durchaus bestätigen,
daß bis zur Zeit der von Mr. Wrey vorge-
nommenen Vermessung sowohl die britischen
Behörden als die in der Gegend wohnenden
Ansiedler, die die Grenzfrage kannten, an-
nahmen, daß die Ostgrenze des Walkischbai-
Territoriums nahe bei der Kirche von Schepp-
mansdorf vorbeiging oder, genauer, durch
ein etwa 100 Schritte östlich vom Missions-
hause gelegenes Wasserloch hindurchführte,
ohne daß irgend jemand daran dachte, be-
sagtes Territorium bis Ururas auszudehnen;
daß der Missionar Johann Böhm in einer auf
Verlangen der deutschen Regierung unter dem
Datum des 30. April 1909 abgegebenen Er-
klärung (nach mehreren Betrachtungen be-
treffend Scheppmansdorf und nach der An-
gabe, dieser Ort, „ungefähr 1½ Kilometer
ausgedehnt“, „früher Awahaus — rote Bank
lbanco rojo) — oder Rooibank genannt“, sei
der „Hauptort der Nama oder Hottentotten“,
obwohl ohne die den europäischen Dörfern
oder Ortschaften eigentümliche Beständigkeit
[Stabilität! und ohne genaue Grenzen für die
Gemeinschaft oder den Stamm) in Wirklichkeit
folgendes bezeugt: daß, wie er den Missionar
Daniel Cloete, einen Zeugen der Annexion,
sagen hörte, der Kapitän Dyer die Ostgrenze
des Walfischbai-Gebietes „nahe bei einem
etwa 100 Schritte östlich vom Missionshause
von Scheppmansdorf gelegenen Brunnen“
festgesetzt hatte; daß dies gerade die ein-
stimmige Ansicht der Leute betreffs der Ab-
steckung der Grenzen gewesen war, wie es
auch ihre einstimmige Ansicht war, daß sich
die in der Annexionsproklamation angewandte
Redensart „mit Einschluß des Plateaus“ auf
die Namibwüste bezog; daß die besten Weide-
plätze der Gegend, deren Einverleibung in das
britische Gebiet der Kapitän Dyer wünschte,
westlich von Scheppmansdorf liegen; daß es
keinem sichtbaren Zwecke entsprach, die Grenzen
weiter nach Osten zu verschieben, wofern man
nicht mehr Flußsand oder eine größere ganz
unfruchtbare Strecke der Namibwüste annek-
tieren wollte; daß, sobald als die Zollgebühren
in Walfischbai eingerichtet worden waren, die
Waren in Sandwichhafen gelandet und nach
Damaraland über Scheppmansdorf hinaus
gebracht wurden, ohne Bezahlung von Zoll-
gebühren irgendwelcher Art und ohne Ein-
spruch seitens der britischen Behörde, obwohl
zu bemerken ist, daß eine solche Einfuhr von
Kaufmannsgütern uccht bedeutend sein konnte
und überdies kurze Zeit dauerte, weil der Zoll
in Walfischbai so wenig einbrachte, daß es
nicht ausreichte, um einen Beamten zu unter-
halten; und endlich, daß Mr. Wrey jenseits
der bis damals zugelassenen Grenzen Land
vermaß, indem er flußaufwärts gehend bis
Ururas kam, infolgedessen der einzige brauch-
bare Weg für den Durchgang der von Sand-
wichhafen kommenden Waren abgeschnitten
und das Geschäft von dem Kaufmann Wilmer,
einem englischen Untertan, ausgegeben wurde,
welcher sich dort damit abgab, und nach dessen
Meinung die Grenzabsteckung des Mr. Wrey
eine widerrechtliche Besitzergreifung deutschen
Gebietes implicite enthielt;
daß der Kaufmann Josef Sichel in einer unter
dem Datum des 28. Mai 1909 abgegebenen
Erklärung ebenfalls bekundet: daß bis zur
Ankunft des Feldmessers Wrey unter den Be-
wohnern der Kolonie die Ansicht allgemein
verbreitet war, daß sich der äußerste Süd-
osten des britischen Gebietes „nahe bei der
Kirche von Scheppmansdorf“ befand, „welcher
Ort gewöhnlich Rooibank genannt wird“;
daß die Kaufleute Wilmer und Evensen, die
den im vorhergehenden Absatz erwähnten
Handel betrieben, „ihren Wohnsitz und das
Warenlager östlich von der Missionsstation
Scheppmansdorf, in einer Entfernung von
etwa 10 Minuten Weges (1½⅛ bis 2 Kilo-
meter), hatten“, und daß sie der Meinung
waren, dieser Wohnsitz befinde sich inner-
halb des deutschen Gebietes, wie es der von
ihnen für ihre Niederlassung gewählte Name
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