Full text: Deutsches Kolonialblatt. XXII. Jahrgang, 1911. (22)

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finden ist, welche der britische Verwaltungs- 
beamte Mr. Simpson bei Gelegenheit eines 
Mordes einnahm, den der Hottentottenhäupt- 
ling Jan Jonker Afrikander beging, welcher 
einen Bergdamara an einem Baume auf- 
hängen ließ, der sich nach einer am 18. März 
1885 datierten Mitteilung desselben Mr. 
Simpson „auf deutschen Gebiete“, „in einer 
Entfernung von etwa 600 Yards von Rooi- 
bank (Scheppmansdorf)“ befand; woraus 
folgt, daß jener Beamte die östliche Grenze 
des Walfischbai-Territoriums als in dem 
Tale des Kuisipflusses (der einzigen Gegend, 
in welcher innerhalb besagten Gebietes 
Bäume vorkommen) sehr nahe bei Rooibank 
und nicht bei U nras befindlich ansah oder, 
was dasselbe bedeutet, daß von ihm als 
deutsches Gebiet das Bett des Kuisipflusses 
betrachtet wurde, das sich von der nächsten 
Umgebung von Scheppmansdorf bis Ururas 
erstreckt, und das später von Mr. Wrey mit 
Grenzsteinen bezeichnet und heute von der 
britischen Regierung beansprucht wird; 
daß die beschworenen Aussagen des Missionars 
J. Böhm, des Kaufmanns J. Sichel, des 
Farmers G. Evensen und des Dr. W. Belck 
die deutsche Behauptung durchaus bestätigen, 
daß bis zur Zeit der von Mr. Wrey vorge- 
nommenen Vermessung sowohl die britischen 
Behörden als die in der Gegend wohnenden 
Ansiedler, die die Grenzfrage kannten, an- 
nahmen, daß die Ostgrenze des Walkischbai- 
Territoriums nahe bei der Kirche von Schepp- 
mansdorf vorbeiging oder, genauer, durch 
ein etwa 100 Schritte östlich vom Missions- 
hause gelegenes Wasserloch hindurchführte, 
ohne daß irgend jemand daran dachte, be- 
sagtes Territorium bis Ururas auszudehnen; 
daß der Missionar Johann Böhm in einer auf 
Verlangen der deutschen Regierung unter dem 
Datum des 30. April 1909 abgegebenen Er- 
klärung (nach mehreren Betrachtungen be- 
treffend Scheppmansdorf und nach der An- 
gabe, dieser Ort, „ungefähr 1½ Kilometer 
ausgedehnt“, „früher Awahaus — rote Bank 
lbanco rojo) — oder Rooibank genannt“, sei 
der „Hauptort der Nama oder Hottentotten“, 
obwohl ohne die den europäischen Dörfern 
oder Ortschaften eigentümliche Beständigkeit 
[Stabilität! und ohne genaue Grenzen für die 
Gemeinschaft oder den Stamm) in Wirklichkeit 
folgendes bezeugt: daß, wie er den Missionar 
Daniel Cloete, einen Zeugen der Annexion, 
sagen hörte, der Kapitän Dyer die Ostgrenze 
des Walfischbai-Gebietes „nahe bei einem 
etwa 100 Schritte östlich vom Missionshause 
von Scheppmansdorf gelegenen Brunnen“ 
  
festgesetzt hatte; daß dies gerade die ein- 
stimmige Ansicht der Leute betreffs der Ab- 
steckung der Grenzen gewesen war, wie es 
auch ihre einstimmige Ansicht war, daß sich 
die in der Annexionsproklamation angewandte 
Redensart „mit Einschluß des Plateaus“ auf 
die Namibwüste bezog; daß die besten Weide- 
plätze der Gegend, deren Einverleibung in das 
britische Gebiet der Kapitän Dyer wünschte, 
westlich von Scheppmansdorf liegen; daß es 
keinem sichtbaren Zwecke entsprach, die Grenzen 
weiter nach Osten zu verschieben, wofern man 
nicht mehr Flußsand oder eine größere ganz 
unfruchtbare Strecke der Namibwüste annek- 
tieren wollte; daß, sobald als die Zollgebühren 
in Walfischbai eingerichtet worden waren, die 
Waren in Sandwichhafen gelandet und nach 
Damaraland über Scheppmansdorf hinaus 
gebracht wurden, ohne Bezahlung von Zoll- 
gebühren irgendwelcher Art und ohne Ein- 
spruch seitens der britischen Behörde, obwohl 
zu bemerken ist, daß eine solche Einfuhr von 
Kaufmannsgütern uccht bedeutend sein konnte 
und überdies kurze Zeit dauerte, weil der Zoll 
in Walfischbai so wenig einbrachte, daß es 
nicht ausreichte, um einen Beamten zu unter- 
halten; und endlich, daß Mr. Wrey jenseits 
der bis damals zugelassenen Grenzen Land 
vermaß, indem er flußaufwärts gehend bis 
Ururas kam, infolgedessen der einzige brauch- 
bare Weg für den Durchgang der von Sand- 
wichhafen kommenden Waren abgeschnitten 
und das Geschäft von dem Kaufmann Wilmer, 
einem englischen Untertan, ausgegeben wurde, 
welcher sich dort damit abgab, und nach dessen 
Meinung die Grenzabsteckung des Mr. Wrey 
eine widerrechtliche Besitzergreifung deutschen 
Gebietes implicite enthielt; 
daß der Kaufmann Josef Sichel in einer unter 
dem Datum des 28. Mai 1909 abgegebenen 
Erklärung ebenfalls bekundet: daß bis zur 
Ankunft des Feldmessers Wrey unter den Be- 
wohnern der Kolonie die Ansicht allgemein 
verbreitet war, daß sich der äußerste Süd- 
osten des britischen Gebietes „nahe bei der 
Kirche von Scheppmansdorf“ befand, „welcher 
Ort gewöhnlich Rooibank genannt wird“; 
daß die Kaufleute Wilmer und Evensen, die 
den im vorhergehenden Absatz erwähnten 
Handel betrieben, „ihren Wohnsitz und das 
Warenlager östlich von der Missionsstation 
Scheppmansdorf, in einer Entfernung von 
etwa 10 Minuten Weges (1½⅛ bis 2 Kilo- 
meter), hatten“, und daß sie der Meinung 
waren, dieser Wohnsitz befinde sich inner- 
halb des deutschen Gebietes, wie es der von 
ihnen für ihre Niederlassung gewählte Name 
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