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„Wilmerseck“ beweist, ein Name, dessen End-
silbe das deutsche Wort „Eck“ („Ecke") ist,
welches (auf spanisch) angulo= bedeutet;
und endlich, daß der von der Firma Wilmer
und Evensen betriebene Handelsverkehr den
Geschäften in Walkfischbai eine bedeutende
Konkurrenz verursachte;
daß der Dr. Waldemar Belck in einer auf Ver-
langen der deutschen Regierung unter dem
Datum des 6. August 1909 abgegebenen Er-
klärung gleichfalls bekundet: daß das Wort
„Namib“ in der Hottentottensprache „Hoch-
fläche“ (planicie elevada) oder „Hochebene“
(meseta) bedeutet; daß der Ort, an welchem
das Missionshaus von Scheppmansdorf liegt,
von den Eingeborenen immer Rooibank ge-
nannt wird und nicht ein feststehendes Dorf
im europäischen Sinne bildet, weil die Hütten
der Topnaars (die dort in ziemlich großer
Zahl vorhanden sind, wie sie auch dort vor-
handen waren, als der Zeuge die Ortlichkeit
während des Monats November 1884 be-
suchte) gewöhnlich von der Mehrzahl der
Familien, die darin wohnen, verlassen werden,
sobald als die Ernte der Narafrucht beendet
ist; daß das Haus oder besser die Kirche der
Mission, die so oft angeführt worden ist, all-
gemein im Jahre 1884 als Grenzpunkt des
britischen Gebietes betrachtet wurde; daß die
einige Jahre vorher in Sandwichharbour ge-
landeten Waren von Rehoboter Mischlingen
zollfrei in das Innere gebracht wurden, ohne
Einspruch der britischen Behörden, die ihren
Durchgang durch die nächste Umgebung der
Missionsstation in Rooibank duldeten; was
beweist, daß jene Behörden annahmen, daß
dort das Gebiet von Walfischbai endigte,
ebenso wie es die in der Gegend wohnenden
oder diese kennenden Personen annahmen;
daß nach dem Monat November des Jahres
1884 die Kaufleute von Walfischbai, und unter
ihnen Mr. Carington Wilmer, anfingen, auch
Waren von Sandwichharbour nach Rooibank
zu schaffen, um auf diese Weise die Bezahlung
von Zollgebühren zu vermeiden; daß der
britische Verwaltungsbeamte Mr. Simpson,
der wiederholt aufgefordert worden war, zu
erklären, ob er sich diesem Warentransporte
widersetzen würde, insofern er Frederiksdam
(einen Punkt nahe bei der damals nicht gut
festgesetzten Grenze des Gebietes) berühren
würde, jeder deutlichen Beantwortung aus-
gewichen war, während er mit Bezug auf
Rooibank keine Schwierigkeiten erhoben und
die Uberwachung zur Verhinderung des
Schmuggels auf den Landstrich beschränkt
hatte, der sich bis zum Besitztum der Mission
erstreckt, von wo an nach allgemeiner Ansicht
das deutsche Gebiet anfing und folglich die
Gerichtsbarkeit der britischen Behörden auf-
hörte; daß der Zeuge betreffend Frederiks-
dam, nachdem er dessen Lage astronomisch
bestimmt hatte, in seiner Vermutung bestärkt
wurde, daß genannter Ort innerhalb des
deutschen Gebietes einbegriffen sei, obwohl
sehr nahe bei der englischen Südgrenze, aus
welchem Grunde er den Agenten Koch be-
auftragte, er möchte in einiger Entfernung
von dieser Grenze (um sicher auf deutschem
Gebiet zu bleiben) eine Tafel durchaus pri-
vaten Charakters mit der Aufschrift „Terri-
torium Lüderitz“ aufstellen; und daß ein
neuer Beweis dafür, daß die britischen Be-
hörden der Meinung waren, daß das
Walfischbai-Territorium in der Nähe des
Besitztums der Mission in Rooibank endigte,
durch eine Tatsache geboten wird, die sich
im Monat Januar 1885 ereignete und die
darin bestand, daß der dort wohnende Ver-
waltungsbeamte (Resident Magistrate) einen
Kappolizisten als Ausreißer weder festnahm
noch verfolgte, welcher, nach Verlassung des
(englischen) Dienstes, sich vier Tage in ge-
ringer Entfernung jenseits der Gebäude der
Mission aufhielt, überzeugt, daß niemand
ihn beunruhigen würde, weil er sich auf
einem unter deutscher Gerichtsbarkeit stehen-
den Gebiete befand;
daß der Farmer Georg Evensen in einer unter
dem Datum des 14. Juni 1909 abgegebenen
Erklärung bezeugt: daß nach allgemeiner An-
sicht und gemäß den dem Kapitän Dyer zu-
geschriebenen Absichten die Südgrenze und
die Ostgrenze des Walfischbai-Gebietes un-
gefähr an der Stelle, die heute das Missions-
haus von Scheppmansdorf in Rooibank ein-
nimmt, zusammenliefen; daß das vom Zeugen
und von seinem Geschäftsteilhaber Mr. Wilmer
im Jahre 1885 bewohnte Haus (nach einer
vom ersteren gelieferten Skizze südöstlich von
den Gebäuden der Mission gelegen) auf deut-
schem Boden erbaut war, nach der Meinung
aller Leute, einschl. des Verwaltungsbeamten
(Magistrate) von Walfischbai, welcher von
den Herren Wilmer und Evensen weder die
Bezahlung von Zollgebühren noch die irgend-
einer anderen Abgabe wegen der Waren ver-
langte, die sie von Sandwichhafen aus nach
besagtem Hause brachten; daß der Baum,
an welchem Jan Jonker Afrikander einen
Bergdamara am Anfang des Jahres 1885
aufhängen ließ, ungefähr 200 Meter süd-
östlich von dem vom Zeugen bewohnten
Hause, und zwar nach damaliger allgemeiner