Full text: Deutsches Kolonialblatt. XXIII. Jahrgang, 1912. (23)

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e) mit einem Weingeistgehalte von mehr als 25. v. H. unterliegen derartige Weine dem 
Satz der Ziffer 1 B des Zolltarifs. 
Diese Verordnung tritt sofort in Kraft. 
Diejenigen Weine, die bis zum 16. Januar d. Is. in Hamburg zur Verschiffung kamen, 
unterliegen noch dem bisherigen Tarif, aber nur insoweit, als die von den einzelnen Firmen ein- 
geführten Mengen den Monatsdurchschnitt der in den letzten drei Monaten eingeführten Mengen 
nicht übersteigen. 
Lome, den 23. Januar 1912. 
Der Gouverneur. 
In Vertretung: 
v. Doering. 
  
  
  
  
  
Dersonalien. — 
Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht, für die Dauer der gegenwärtig 
von ihnen bekleideten Amter, das bisherige Mitglied der Disziplinarkammer für die Schutzgebiete, 
Geheimen Oberregierungsrat und vortragenden Rat im Reichs-Kolonialamt Dr. Meyer-Gerhard, 
zum Mitglied des Disziplinarhofs für die Schutzgebiete und den Geheimen Regierungsrat und vor- 
tragenden Rat im Reichs-Kolonialamt Dr. Meyer zum Mitglied der Disziplinarkammer für die 
Schutzgebiete, beide als Beisitzer, zu ernennen. 
Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht, den kommissarischen Bezirks- 
amtmann beim Gouvernement von Deutsch-Südwestafrika, Königlich Württembergischen Gerichtsassessor 
Dr. Alexander Brill, zum Regierungsrat und ständigen Hilfsarbeiter im Reichs-Kolonialamt zu ernennen. 
Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht, dem Referenten bei dem 
Gouvernement von Kamerun Dr. Julius Ruppel den Titel „Kaiserlicher Regierungsrat“ zu verleihen. 
Seine Majestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht, dem Landmesser 
bei dem Gouvernement von Deutsch-Ostafrika Techmer den Königlichen Kronen-Orden 4. Klasse 
zu verleihen. 
  
Kaiserliche Schutztruppen. 
Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika. 
A. K. O. vom 22. März 1912. 
Semmelmann, Leutuant im Königlich Bayerischen 2. Infanterie-Regiment Kronprinz, wird nach 
erfolgtem Ausscheiden aus dem Königlich Bayerischen Heere mit dem 27. März 1912 in 
der Schutztruppe angestellt. 
Charisius, Major, Antrag um Belassung in der Schutztruppe auf weitere 2½ Jahre genehmigt. 
Dr. Lott, Stabsarzt, zum Oberstabsarzt befördert. 
Arneth, Oberleutnant, scheidet am 28. März 1912 behufs Rücktritts in Königlich Bayerische Militär= 
dienste aus der Schutztruppe aus. 
Schutztruppe für Südwestafrika. 
A. K. O. vom 22. März 1912. 
Göring, Oberleutnant, scheidet am 31. März aus der Schutztruppe aus und wird mit dem 
1. April 1912 im 10. Rheinischen Infanterie-Regiment Nr. 161 angestellt.
	        
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