Full text: Deutsches Kolonialblatt. XXIV. Jahrgang, 1913. (24)

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Der Verkauf, Tausch oder die Abgabe von in der 
Tabelle aufgeführten Drogen und Giften an Asiaten 
und Eingeborene ist verboten; die Drogen und Gifte 
dürfen indes, wenn es nach ia eines praktischen 
Arztes oder einer sonstigen befugten Person für medi- 
zinische Zwecke neschn erforderlich ist, uc en iaten 
oder Eingeborene verkauft oder abgegeben 
Der Gouverneur im Rate ist benebe Por- 
schriften zu erlassen für das Verbot oder die Regelung 
der Einfuhr, Herstellung oder des Vertriebs von Opium, 
Morphium, Kokain, Heroin und von Zubereitungen aus 
diesen Drogen sowie von Drogen, die in gleicher Weise 
mißbraucht werden und schädliche Wirkungen hervor- 
bringen. 
„Poison and ine *98W3 1901“ sind 
aufgsdiöc (lhe fäTrade Journal) 
Slerra Ceone. 
Verbot der Destillation von Spirituosen. 
Durch Verordnung Nr. 12 vom Jahre 1912 ist die 
Destillation von Spirituosen, mit Ausnahme der Spiri- 
tuosen für gewerbliche, medizinische oder wissenschaft- 
liche Zwecke.“) in der Kolonie und dem Schutzgebiete 
Sierra Leone verboten worden. 
*) Vgl. „D. Kol. Bl.“ 1912, S. 870 f. 
  
üÜber die Destillation von Alkohol für reine Han- 
dels- cewerbliche, medizinische oder wissenschaftliche 
Zwecke ist dem gesetzgebenden Rate ein Gesetzentn# 
vorgelegt worden. he Board of Trade Joumal-: 
Sübatrikanische Unlon. 
Zollgesetz. 
Dem Parlament der Südafrikanischen Union soll 
ein neuer Entwurf eines Zollges etzes zugehen, der 
gegen den vorjährigen Entwurf“") verschiedene Aue- 
rungen ausweist. Insbesondere sind in dem uen 
Entwurfe die Vorschriften über die Erhebung eires 
Sonderzolls ldumping duty) fallen gelassen. Aup#er 
den in efängnissen hergestellten und sonstigen in dem 
über twurf ausgeführten Waren sollen auch die 
in — bergesteuten Waren zur Ein'uhr 
zugela- 
Der neue Entwurf enthält u. a. Vorschriften uber 
die Handhabung der Zollgesetze, die Erbebung der! Jolee. 
die Bestimmung von Häfen und Landungsp 
Wracks, Schmuggel, den Küstenhandel, die Einfäbr. 
Ausfuhr und Lagerung von Waren; auch sieht er die 
Aufhebung verschiedener Provinzialgesetze vor. 
(The Board of Trade Journal. 
.D. Kol. Bl.“ 1912, 
  
  
*) Vgl. . 841. 
Vermischtes. 
Verwaltungselmrichtung in Elven. 
Durch Königliche Verordumg Nr. 39 vom 
9. Jannar 1913 sind über die Einrichtung der 
Verwaltung in der Kolonie Libyen Bestimmungen 
getroffen worden. Für Tripolitanien und Cyrenaika 
werden zwei getrennte Berwaltungen eingesetzt, 
deren Leitung je einem Gouverneur zusteht; dieser 
ist auch mit dem Oberkommando der Land- und 
Seestreitkräfte beauftragt, welche in den seiner 
Machtbefugnis unterstehenden Landgebieten und 
Gewässern stationiert sind. 
Verwaltungssitze für Tripolitanien und Cyre- 
naika find Tripolis und Benghasi. 
(Gazzetta Ufficiale.) 
Der Diomantenbandel in Kmsterdam 1912. 
Der Kaiserliche Generalkonsul in Amsterdaom be- 
richtet 
Die Lage des Diamantenhandels war — nach 
“vsm*•is des Borsitzenden der dortigen Handels- 
mmer — im Jahre 10912 im allgemeinen weniger 
günstig als im verhe ehenden Jabre. Der italieni * 
“““ “3 
ernste europäische politi n einen 
sehr ungünstigen Däische vlteischen Auch der unsichere 
  
## auf dem Handelsgebiet, der gewöhrlich ver 
ösidentenwahl in Amerika vorhergeht, war für d 
Deiad nachteilig. Na anlrn 
europäischen Waren war denn auch im Hinblick auf die 
soeben angeführten Umstände wenig, und namentlich 
in den letzten Monaten des Jahres 1912 faft leine 
Nachfrage. Die geringere Betriebsamkeit spiegelt sich 
a in den ziemlich 
hen Ziffern der Acbeitslosen ab. 
9 1911 zwischen 213 und 1150 schwankten. 
trugen sie für 1912, nach den hierüber veröffentlichten 
Wochenziffern. 906 und gegen Ende des Jahres * 
“t aws- eine andere große Fi 
ständigung mit dem Mornleinen Niederländische 
Diamantarbeiterbund über e gõhne in ihrrt 
Diamantenbranche. Ein Konflikt, der bieron- entsprank 
und anfänglich Aüenlich ernst aussah. fand innerha 
einiger Wochen eine befriedigende Lösung. n 
Die Ausfahee von geschliffenen und robert 
Diamanten nach den Bereinigten Staaten vo 
  
Amerika betrug während der ersten drei Viertel *n 
25 res 1912: 21 818 000 fl gegen 20 578000 flUK 
prechenden. Zeitraum von 1911. . zwa 
En die Ausfuhr im ersten Bierteljahr 5 116 5* 
im zweiten Bierteljahr 9 017 000 l und im dri "“ 
Vierteljahr 7 180 000 U. Die Ausfuhr nach den u 
schiedenen europäischen Ländern wird weniger 
trächtlich gewesen sein als in den vorigen —
	        
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