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Im Schutzebiet sind eingetroffen bzw. wieder-
eingetroffen: am 17. und 18. Dezember: Kataster-
zeichner Bernoth; kommiss. Sekretär Mostertz,
Kapitän Neumüller, Maschinist 1. Kl. Roh-
leder, Asfistent 2. Kl. Schlicke, die Polizeiwacht-
meister Hildenbrad und Erlewein, Kanzlei-
gehilfe Harnoß; am 31. Dezember und 1. Ja-
nuar: Landmesser Schnecko; Bezirksamtmann
Keudel, Regierungsbaumeister Schmidt, Tech-
nischer Gehilfe Brühl; am 18. und 20. Januar:
Gerichtsassessor Neumann, Beterinärgehilfe Lan-
ger; die Regierungstierärzte Dr. Moser, Hoff-
meister und Heilemann, Gouvernements-
sekretär Neugebauer, Kapitän Stiehler, Ka-
tasterzeichner Stülzen, Veterinärgehilfe Geißel-
brecht.
" Deutsch-Südwestaosrika.
Die Ausreise hat am 28. Februar angetreten:
Landrichter Dr. Viehweger; die Wiederausreiie
haben am 10. März angetreten: Zollinspekior
Weikusat und Oberbahnmeister Urban.
Deutsch-Neugulnea.
Im Schutzgebiet find eingetroffen bzw. wieder-
eingetroffen: am 29. Dezember: Regierungsarzt
Dr. Born; am 11. Januar: Sekretär Eckert
und Sanitätsgehilfe Hoek.
Das Schutzgebiet hat Regierungsarzt Dr. Kop#
am 9. Januar mit Heimaturlaub verlassen.
nüchtamtlicher Teil I
Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
(Abdruck der Nachrichten vollständig oder tellwetse nur mit Quellenangabe gestattet.)
Deutsch-Ostafrika.
Jur Frage der Befledlung Deutsch-Ostafrihas.
1. Urteil des Gouverneurs Dr. Schuee über die
Besiedlung und Besiehlungsmuglichleit der Abhänge
des Kiltmandjarv- und des Mernberges.
A. Gesundhbeitlich.
Im Bezirk Moschi sind je nach der Höhenlage
gesundheitlich ganz verschiedene Gebiete vorhonden.
Die tiefer gelegenen Teile unterscheiden sich in
dieser Hinsicht nicht von anderen tiefgelegenen
Gebieten der Kolonie. Wie anderwärts, schließen
die klimatischen Verhältnisse, insbesondere die dort
ebenso häufig wie sonst vorkommenden tropischen
Krankheiten, eine dauernde, nicht durch Aufenthalt
im gemäßigten Klima unterbrochene Besiedlung
durch Europäer aus. Dies gilt für die Gebiete
bis zu einer Höhenlage von etwa 900 bis 1000 m,
an einzelnen Stellen wohl darüber hinaus. Je
höber der Ort liegt, um so kühler pflegen aller.
dings die Nächte zu sein, so daß bei nicht zu
häusigem Auftreten der Malaria der Europäer
hier unter Umständen länger als in den nefgele-
genen Gebieten ohne Heimatanfenthalt auskommen
kann. Leider sind jedoch manche der Gebiete am
Kilimandjaro, insbesondere in der Gegend des
Rauwaldes bei Nen-Moscht, infolge häusigen Vor-
kommens von Anopheles-Mosliten besonde#rs stark
— Krker als viele Küstenorte — Makaria
durchseucht, so daß die Annehmlichkeiten der Höhen-
lage dagegen nicht allzusehr ins Gewicht fallen
dürften.
Von höher gelegenen Gebieten, bei denen zum
Teil Malariafreiheit besteht, sind die in den Wald-
gürteln des Kilimandjaro und Meru gelegenen
oder an diese angrenzenden Pflanzungsgebiete und
die als Hochsteppe im wesentlichen nur für Vieh-
zucht in Betracht kommenden Farmgebiete, die
zum Teil an die vorgenannten Gebiete sich an-
schließen, zu unterscheiden.
a. Die Pflanzungsgebiete des Kilimandjaro
und Meru.
Ein Teil der Pflanzungen am Kilimandjaro,
von denen im vorigen Abschnitt die Rede war,
liegt in niedriger Höhenlage und besitzt ein mehr
oder minder reichliches Malariavorkommen. Andere
Pflanzungen liegen in dem von Eingeborenen stort
bewohnten Gürtel, der sich in einer Höhenlage
von etwa 1200 bis 1500 m und darüber im Süden
umd Osten des Kilimandjaro um diesen h eht.
Am Meru liegen die Pflanzungen fast durchweg
in einer Höhenlage von 1200 bis 1500 m. Mo-
laria kommt nach den Angaben der Pflanzer und
Missionare wie der Eingeborenen in den meisten
dleser Gebiete überhaupt nicht vor. Allerdings
sinden sich bisweilen große Verschiedenheiten bei
annähernd gleicher Obhenlage. Es kommt wesemt-
lich darauf an, ob natürliche oder durch mangel-
hafte Bewässerungsanlagen hervorgerufene
geblete oder stehende Gewäffer vorhanden sind oder
nicht. Im ersteren Fall kommt bisweilen Malario
auch in sonst davon freien höher gelegenen Ge-
bieten vor, während im letzteren Fall auch me-