Full text: Deutsches Kolonialblatt. XXIV. Jahrgang, 1913. (24)

W 331 20 
Unter Packstück soll verstanden werden: jede Menge 
verpackter Waren, die ein gesondertes Stück oder einen 
gesonderten Teil bilden, wie Kiste, Korb, Faß, Sack 
uͤsw.; jede Menge lose verladener Waren, die einen 
Posten von 1 
jedes lebende oder getötete Tier der folgenden Arten: 
Pferde, Maultiere, Esel. Rindvieh, Schafe, Ziegen und 
Schweine. # 
Einige wenige Gegenstände sollen von dieser 
statistischen Gebühr befreit sein, z. B. Kleidungsstücke 
umd Gepäck für den persönlichen Gebrauch von Reisen- 
. S. Ballast a Zuster 
wissenschaftliche u räzisions-= 
(lhe ssoot of Trade Journal.) 
  
ohne Marktwert, 
Instrumente. 
Agvptischer Sudan. 
Beschränkung der Ausfuhr von nichtentkörnter 
Baumwolle und von Baumwollsamen. 
i vom 28. 
eine die 
    
aus 
(lhe Board of Trade 
  
Mocçambiqdue. 
Verbot der Tiereinfuhr aus Deutsch- 
Ostafrika und Zanzibar in das Gebiet der 
Companhia de Mogambigque. 
Der Gouverneur des Konzessionsgebietes der 
Companhia de Mogambique in Beira hat laut 
Veröffentlichung. im Boletim da Companhia de 
Mgambique vom 2. Januar folgende Verordnung 
erlassen: „Da auf der Insel Zanzibar die Vieh- 
seuchen Ostküstensieber und Trypanosomiasis 
(urra) herrschen und im Schutgebiete Deutsch- 
Ostafrita die Rinderpest, so erachte ich es auf 
die Vorstellungen des Chefs des Veterinärdeparte- 
—UU . 
Das Einfuhrverbot beruht auf der ägyptischen 
Verordnung vom 30. August 1909. 
  
ments für angebracht, die Einfuhr von Tieren 
aller Art aus den genannten Ländern in das 
Konzessionsgebiet zu verbieten.“ 
kg oder 1 chra umfaßt, unteilbar; 
  
Dordrhodesia. 
Neuer Zolltarif. 
Loaut zgollamtlicher Bekanntmachung der Britisch- 
Südafrikanischen Gesellschaft (Nr. 19/1912) ist in Nord- 
rhodesia mit Wirkung vom 1. Februar 1918 ab ein 
neuer Zolltarif eingeführt worden. Für Tarifzwecke 
ist das Gebiet in zwei Zonen eingeteilt, nämlich in 
das Zambesi= und in das Kongobecken. 
ei der Einfuhr in das Zambesibecken sind die 
allgemeinen Zollsätze für fremde Waren den im Gebiete 
der Südafrikanischen Union geltenden Zollsätzen fast 
geich, während die gewissen britischen und kolonialen 
zeugnissen gewährten Vorzugszölle in manchen Fällen 
etwas niedriger sind als die von der Südafrikanischen 
Union gewährten. 
i der Einfuhr in das Kongobecken sind keine 
Bestimmungen über die Vorzugsbehandlung britischer 
Waren vorgesehen. 
- (The Board of Trade Journal.) 
  
Dortugal. 
Geplanter Ausfuhrzoll für Kakao. 
Der den Kammern vorgelegte Eutwurf eines Ge- 
setzes, betreffend die Einführung eines Ausgangszolls 
auf den über Lissabon ausgeführten Kakao, ) ist der 
Finanzkommission des Parlaments überwiesen worden, 
die den Wünschen der Kakaopflanzer und Kakaoausführer 
teilweise nachgebend für eine Herabsetzung des Aus- 
angszolls gestimmt hat. Sie hat vorgeschlagen, den 
esten Ausfuhrzoll von 3 Centavos (80 Reis) für 1 kg 
durch einen progressinen Wertzoll zu ersetzen, und zwar 
nach folgender Tabelle: 
Preis für 15 kg in Feis Ausfuhrzoll vom Wer#t#9 
½ v. 
2810—98500 5% v. 5 
510—4000 5. 
4010—4500 5% 
über 4500 7 - 
Vorläufig ist der Entwurf noch nicht zur Beratung 
gekommen und es ist anzunehmen, daß er noch weitere 
Abänderungen erfahren wird, ehe er endgültig verab- 
schiedet wird. · 
(Nach einem Berichte des Kaiserl. Konsulats 
in Lissabon.) 
  
Uganda. 
Befreiung eingeführter Waren von Wege- 
· und Werftgebühren. 
Eine Verordnung vom 24. Dezember 1912 (Nr. 24 
1912) ermächtigt den Gouverneur auf Grund des Ab- 
schnitt 8 der „The Road aund Wharfage Dues Ordi- 
nance, 1912“ betitelten Verordnung, im Wege der 
Bekanntmachung besondere Waren oder Klassen von 
Waren bei ihrer Einfuhr in das Schutzgebiet Uganda 
von der Entrichtung der Wege= und Hsiart ren 
zu befreien. (The Board of Trade Jo ) 
*) Val. „D. Kol. Bl.“ 1913, S. 68.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.