Full text: Deutsches Kolonialblatt. XXIV. Jahrgang, 1913. (24)

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Kohlenlager in Belgisch-Kongo. 
Nach Zeitungsmeldungen vom November 1912 
batte die nach dem Kon ngo zu Schürfzwecken entsandte 
Ewedition der „Sociéte géologique et minière des 
Ingénieurs et Industriels belges", genannt „Céomine“, 
an der Mündung des Lukugaflusses sehr bedeutende 
RNohlenlager gesunden, die von ausgezeichneter Güte 
sein sollten. 
Wie jetzt verlautet, haben die Untersuchungen der 
im Katanga gefundenen Kohle ergeben, daß es sich um 
Steinkohle handelt, die zwar zum Heizen von Loko- 
motiven und industriellen Anlagen brauchbar, zum 
Verkoken jedoch nicht geeignet sei. Die gefundenen 
Flötze sollen eine sehr große Ausdehnung haben. 
ür die neue Lukugabahn wird die Entdeckung 
der Kohle von großem Werte sein. Die Bahn wird 
mitten durch die Kohlenlager, die fast bis an die Erd- 
oberfläche reichen, führen. Dem Vernehmen nach will 
nian nach Rückkehr der gesamten Expedition aus dem 
Nongo zur Gründung von Wochtergesellschaften der 
„Géominc“ schreiten, um sobald als möglich mit dem 
Abbau der Lager beginnen zu können. 
  
Uganda. 
Befreiung eingeführter Rohbaumwolle von 
ge= und Werftgebühren. 
Der genkunnen bat durch eine auf Grund der 
„Uganda Road and Wharfarze es Ordinance, 1902"“ 
und der „Uganda Road and Wharfage Dues (Amendment) 
Granene 1912“8) erlassene Bekanntmachung Nr. 61 
vom 10. Februar 1913 bestimmt, daß alle Rohbaum 
wolle mit Wirkung vom 1. Januar 1913 ab bei der 
Einfuhr nach Uganda von Wege= und Werftgebühren 
befreit sein soll. 
(The Official Gazette of me Ugundu Protectorntc.) 
Einfuhr destillierter und alkoholischer 
Getränke. 
Laut Verordnung des Gouverneurs vom 1. No- 
vember 1912 (Nr. 22/1912) können vom 1. Januar 1913 
ab destillierte und alkoholische Getränke zum Zwecke 
des Verkaufs ohne Gewerbeschein eingeführt werden. 
Abschnitt 3, 4 und 5 der „Uganda Liquor Ordinance, 
1903“ sind aufgehoben worden. 
Laut Bekanntmachung Nr. 509 vom 1. November 
1912 ist die für die Einfuhr von destillierten oder 
alkoholischen Getränken zum Zwecke des Verkaufs zu 
entrichtende Gewerbescheingebühr von 100 Rupien auf- 
gehoben worden. 
(The Official Gazette of the Uganda Protectorate.) 
  
Vermischtes. 
Volhszählung in der Südafrikanischen Unlon. 
Von der Gesamtzahl der Einwohner der Süd- 
Gsrikanischen Union, die im Zählungsjahre 1911 
78894 Personen (Weiße und Farbige zusammen) 
betren waren 5 629 197 oder 94,24 v. H. in Afrika, 
37 893 oder 3,98 v. H. in Europa, 90 320 oder 1.51 
v. H. in Asien, 4610 oder 0,08 v. H. in Amerika und 
L4% oder 0,17 v. H. in Australien oder Polynesien 
9 
Ünter den 1276242 weißen Einwohnern der Union 
waren 1 016 106 oder 79,62 v. H. im Unionsgebiete 
jelbst geboren. Von den übrigen Weißen stammten 
126 488 aus England, 14 571 aus Irland, 37 138 aus 
Schottland und 3964 aus Wales, 1670 aus Indien, 
936 aus Kanada. 555 aus Australien und 1286 aus 
Neu-Seeland. Was die in nicht-englischen Ländern 
geborenen weißen Einwohner der Union anlangt, so 
Uammte die weitaus größte Anzahl derselben, nämlich 
2102, aus Rußland, in Deutschland waren 12 798 
tersonen geboren, in Holland 5390. in den Vereinigten 
Staaten von Amerika 2254, in Italien 1812, in Nor- 
wegen 1603, in Osterreich-Ungarn 1504, in Griechen- 
d 1405, in Schweden 1214 und in Frankreich 1213. 
wemerkenswert ist, daß bei den Eingewanderten das 
männliche Geschlecht bei weitem überwiegt, so waren 
ei den aus England kommenden Personen 33 567 
nännlich und 24 921 weiblich: für Irland stellten sich 
vee eentsprechenden Zahlen 9845 und 4726, für Schott- 
24 397 und 12741, für Australien 5228 und 3627, 
nen 15 912 und 3116, für Deutschland 7562 
1 Was im besonderen die in Deutschland gebo- 
dinen rs**-i der Union angeht, so wohnten von 
E 5842 in der Kapprovinz, 4991 im Transvaal. 
in Natal und 572 im Oranse-Freistaat. 
  
Von der farbigen Bevölkerung der Union, die 
im Zählungsjahre 4697152 Personen betrug, stammten 
4608 477 aus Afrika, 87 529 aus Asien, 516 aus 
40 und 66 aus Europa. Von den aus Afrika 
stammenden Farbigen waren wiederum 4372 407 im 
Unionsgebiete selbst geboren, 75 721 kamen aus Basuto- 
land, 115 481 aus Poctugiesisch- Ostafrila (hauptsächlich 
Arbeiter in den Goldminen), 4189 aus Deutsch-Süd= 
38 aus andeen deutschen Be- 
Unter den aus Asien stammenden Far- 
bigen waren 85 169 in Indien geboren, 1814 in China 
und 27 in Japan. 
Von den 4697 152 farbigen Einwohnern der Union 
gehörten 4019 der Bantu-Rasse an, die fast 
durchweg in Afrika geboren waren. 
Interessant ist die Tatsache, daß bei den in Süd- 
afrika geborenen Weißen das männliche Geschlecht 
überwiegt (514 148 männliche gegen 501 968 weibliche) 
und bei den in Südafrika geborenen Farbigen, die 
nicht der Bantu-Rasse angehören, dasselbe der Fall 
ist (293 107 männliche gegen 289 501 weibliche), wäh- 
rend bei den zur Bantu-Rasse zählenden Eingebo- 
renen Südafrikas das weibliche Geschlecht bedeutend 
in der Mehrzahl ist (1954585 weibliche gegen 1835214 
männli 
Die Torliegende statistische Beröffentlichung gibt 
auch Aufschluß über die Anzahl der in der Union 
lebenden naturalisierten britischen Untertanen. 
Ihre Zahl betrug im Zählungsjahre 5891; davon 
stammten aus Rußland 3636, aus Deutschland 941, 
aus Holland 283, aus OÖsterreich-Ungarn 122, aus 
Schweden 112, aus Norwegen 82, aus Dänemark 80, 
aus Italien 5. aus Frankreich 61 und aus den Ver- 
*) Vgl. „D. Kol. Bl.- 1913, S. 331. 
 
	        
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