Metadata: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Vierzehnter Jahrgang. 1886. (14)

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Einsendungstermin Direktivbezirk: 
für die Hauptämter an das Kaiserliche slatistische Amt: Hauptamtsbezirk:   
der 10. des auf den Monat der Nachweisung Hebebezirk: 
zunächst folgenden Kalendermonats. 
Betriebs-Kachweisung 
der 
Melasse-Entzuckerungsanstalt .. in. 
den Monatt 
  
Anleitung. 
1. Das Formular ist bestimmt für die Melasse-Entzuckerungsanstalten ohne Rübenverarbeitung. 
Nachrichtlich wird bemerkt, daß die Angaben der einzelnen Fabriken nur zur Kenntniß der Be- 
hörden, zur Veröffentlichung aber nur Zusammenstellungen gelangen. 
2. Die Nachweisung ist für jeden Kalendermonat in zwei, von dem Fabrikinhaber oder dessen ermächtigtem Vertreter zu voll. 
ziehenden Exemplaren aufzustellen, von welchen das eine bis zum 6ten des nächstfolgenden Monats dem Hauptsteuer- 
(Zoll.)amt des Bezirks einzureichen, das andere in der Fabrik zur Einsichtnahme der Steuerbeamten aufzubewahren ist. 
Fehlt es für einen Monat an Einträgen, so ist ein entsprechender Vermerk in zwei Exemplaren des Formulars zu machen 
und mit diesen nach der Vorschrift im Absatz 1 zu verfahren. 
3. Das Verfahren der Melasse-Entzuckerung (Spalte 1) ist nach folgender Eintheilung anzugeben: Osmose; Elution; Fällung; 
Substitution; Ausscheidung; Strontianverfahren. Ist ein vorstehend nicht benanntes Verfahren angewendet worden, so ist 
dasselbe nach seiner Eigenart zu bezeichnen und erstmals in Spalte 12 kurz zu beschreiben. 
Sollten in einem Monat mehrere Verfahren der Melasse-Entzuckerung angewendet sein, so ist der Betrieb für jedes 
derselben auf einer besonderen Linie nachzuweisen. 
Unter Melasse (Spalte 2, 9 bis 11) sind die Abläufe aller Art, einschließlich derjenigen vom ersten und zweiten 
Produkt, verstanden. 
Slehe die Rückseite.
	        
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