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Do die Ausfuhr nahezu 2000 t im Monat beträgt
und man mit Sicherheit annehmen kann, daß Ausfuhr
und Produktion bis vielleicht auf einen nicht nennens-
werten Bruchteil sich decken, so würde die Kautschuk-
gewinnung und zausfuhr der Staaten für das ganze
laufende Jahr etwa 23000 t im Werte von 57666281 8
betragen und die Zunahme im Jahre sich auf etwa
9000 bis 10 000 t stellen.
(Bericht des Kaiserl. Generalkonsulats in Singapore
vom 8. Dezember 1913.)
Hebung der kiokosnußkultur in den Vereinigten
Malalenstaaten.
In dem Bundesstaat Pahang der Vereinigten
Malaienstaaten sollen zur weiteren Hebung des Landes
in den durch ihre Lage und Beschaffenheit bevorgugten
Distrikten Pekan und Kuantan an dem Küstengebiet
des Staates Ländereien zur Kokosnußkultur zu
besonders vorteilhaften Preisen und steuerrechtlichen
Bedingungen abgegeben werden. Daß Pahang und be-
sonders die beiden genaunten Bezirke sich zu Kokosnuß=
pflanzungen bejonders eignen, ist eine bekannte Tatsache.
Die bezügliche Venmennschon der Regierung ist
in der F. reu0a Mlalay States Gorernment Gazette
vom 21. November 1913 unter Nr. 3367 erschienen.
(Bericht des Kaiserl. Deutschen General-
konsulats in Singapore.)
Britisch -Ostafrika.
Verbot der Einfuhr von selbsttätigen Ge-
wehren und von Gewehren mit Schall-
dämpfern.
Durch Verordnung des Gonverneurs von Britisch=
Ostafrika vom 11. Dezember 1913 (Nr. 26,1913) ist
die Einfuhr von selbsttätigen Gewehren und von Ge-
wehren mit Schalldämpfern (silenced“ rifles) in das
Schutzgebiet mit Wirkung vom gleichen Tage ab ver-
boten worden.
(The Officinl (iazettc of the Enst Afrien Protcetornte.)
MDozgambique.
Geplante Zolltarifänderungen.
Nach einem in dem „Lourenço Alurqucs Gunrclian“
vom 6. November 1913 veröffentlichten Gesetzentwurf,
welcher dem Gouvernementsrate z. Zt. zur Begut-
achtung vorliegt, beabsichtigt die portugiesische Re-
gierung, für die Proving Mozambique, soweit sie un-
mittelbar unter staatlicher Verwaltung steht, einen
neuen Zolltarif einzuführen. Danach sollen für die
nach dem Werte zollpflichtigen Waren die bisherigen
Bestimmungen mit der Maßgabe in Kraft bleiben, daß
die Zollgefälle für die aus fremden Ländern in die
Provinz eingeführten Waren bei den alimern in
Lourengo Marques und Inhambane in Gold ent-
richten sind, wenn sie sich auf mindestens 2255/ Reis
belaufen.
Die bislang erhobene Munizipalsteuer, die für die
meisten Waren 25 v. H. der zur Erhebung kommenden
Zölle beträgt, und die Handelssteuer — meist 2 oder
3 v. H. des Wertes — sowie die Hälfte dieser Steuer als
Munizipalitätsabgabe sollen auch künftig bestehen bleiben.
1) Ein
Zuschlag von 50 v. H. dieses Bollsates wird als Munizipalsteuer erhoben.
Die nachstehende Liste gibt eine Reihe von Waren
vieder, für die künftig eine Anderung der Zollsätz
needen soll:
—
Zur Zeit um litäts=
geltende erlaue Fehr
Hollsätze aucg bonn
wer
Reis Reis v. Werte
Fremde Weine aller Art,
in Flaschen unmittelbar
aus dem lrsprungsland
oder über Poringal
eingeführt: " voyn
Schaumwein Liter 6 * Ool. „ S.
an 2 r...- 5000)) 500 22½ u. W.
Mineralwafser. kg 50 20:2) 4%½
Kaffee 20 10 3 -
Tee - 800 100 3 -
Stiefel und Schnbe
feine Paar 383 20 v. H. 4½
gewöhnliche 00) J v. Wertes)2
Wollenwaren v. Werte 10 v. v. „) kg 6003) 4½
Wollene Decken 10 ) - 300 45
Seidenwaren 10 „:) 2500% 4½
Mützen u. Turbane = 5. 3) 10 v. H. 4½
Hüte . .- 5 ?) 20 :) 4½ =
Rosenkränze . .lq.k 1()()3) 50) 4u½
paten und vacen
für Kaffern. . Stück 1009 302) 4½
Spiegel, auch n mit ab-
men 2005) 10 v. 0. 4½
v. Wertes)
Uniformen u. Aarnnnn
stücke (getragene), für
den Handel mit Ein-
geborenen Anzug 222 20 1000) 4½
Weizenmehl. !n 20 3 -
Arzneimittel o werle zi . frei 4½
Pulver . frei -
Schießpulorr k 1000“ —-...
Gewehre tück 4500%) 20 v. S. 1½
v. Werte
Pistolen u. Revolver 1000)) 20 v. 0. 4½ „
v. Werte
Vetgen .ekg 70) 20) 3 -
eife:
öynliche ..- 1003) 1003p2
für d. Toilettegebrauch
und parfümierte
v. Werte 10 v. H.,) 30 v. H.) 11½2
Autter —i. Vlechdon ku 100 50 -
Butterersatzmittel 200 100 3 -
Fische in zngelöteten
Blechdose - 100 60 3
in Fässern Liter 90) · ,
in Flaschen 1109) 100) 3
Automobile Stück 120 0005 ) 5 v.H.t2) 4½
Musikinstrumente v. Werte
v. Werte 3 v. H.,) 20 v. H.) 41,
Schreibmaschinen = frei 10 = „,) 11
Banholz: „
rohh - 3v. H.) 5 4 1½ „
bearbeitet - 3 "„) 10 „) 4½ „
Möbel - 3 -510 -H
Fensterglas und Ge-
brauchsgegenstände a. "
gewöhnl. Glas v. Werte 8 „) ku 205) 4½ 6
wich
2) Nach dem Rohge
zollpflichtig. 5) E Ein Zuschlag von 25 v. H. dieses Zollsatzes wird als Munigzipalsteuer erhoben.