fullscreen: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1878. (5)

Grseh-und Verurhuungsgut 
für das 
FKönigreich BVayern. 
As 45. 
München, den 12. October 1878. 
Inhalt: 
Bekanntmachung vom 8. October 1878, die Einberufung der Gesetzgebungsausschüsse beider Kammern des Land- 
tages zur Berathung der durch die Ansführung der Reichs-Prozeßordnungen und des Reichs-Gerichtsverfassungs. 
gesetzes veranlaßten Gesetzentwürse betr. — Bekanntmachung rom 10. October 1878, die Kosten der Rechtsbülse. 
zwischen Civil- und Militärgerichien betr. — Bekanntmachung vom 5. October 1878, die zur Ausstellung von 
eupise für den einjährigfreiwilligen Dieust berechtigten Lehranstalten beir. — Hosoienst-Nachricht. — Ordens- 
erleihungen. 
Bekanntmachung, die Einberufung der Gesetzgebungsausschüsse beider Kammern des Landtages 
zur Berathung der durch die Ausführung der Reichs-Prozeßordnungen und des Reichs-Gerichts- 
verfassungsgesetzes veranlaßten Gesetzentwürfe betr. 
Cudwig I. 
von Gottes Gnaden König von Hayern, Pfalzgraf bei Nhein, 
Herzog von Bayern, Franken und in Schwaben etoe. ete. 
Wir finden Uns bewogen, im Hinblicke auf das Gesetz vom 15. Juli 1878, die Be- 
handlung der durch die Ausführung der Reichs-Prozeßordnungen und des Reichsgerichts- 
verfassungsgesetzes veranlaßten Gesetzentwürfe betreffend, (Gesetz= und Verordnungsblatt Nr. 35) 
die Gesetzgebungsausschüsse beider Kammern des Landtages auf 
Montag, den 21. October l. Is. 
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