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Nach beendeter Praktikantenzeit wird den auf Anfordern des Gonuverneurs weiter beschäftigten
Arzten unter Wegfall der bisherigen Bezüge eine Remuneration nach dem Jahressatze von 7700 /q
bewilligt. Daneben erhalten sie freie Wohnung, in Krankheitsfällen freie ärztliche Behandlung und
Aufnahme in die Krankenhäuser in dem gleichen Umfange wie die Regierungsärzte sowie bei Voll-
endung einer Gesamtdienstzeit von zwei Jahren die für Regierungsärzte übliche Heimreiseentschädigung.
Diejenigen, welche sich während einer zweijährigen Tätigkeit bewährt haben und für eine weitere
Dienstperiode als Regierungsarzt im Schutzgebiet verpflichten, erhalten sodann einen Heimaturlaub
von vier Monaten ausschließlich Reise unter Weiterbezug ihrer Remuneration. Die Beschäftigung
während der Praktikantenzeit und im Anschluß daran erfolgt außerhalb des Beamtenverhältnisses;
Pensions= oder sonstige Versorgungsansprüche werden dadurch nicht erworben.
Bewerber, welche tropendiensttauglich sind, wollen sich unter Vorlage von Zeugnissen und
von einem Lebenslauf beim Reichs-Kolonialamt in Berlin, Wilhelmstraße 62, melden.
Die Annahme erfolgt nach Genehmigung des Haushaltsetats der Schutzgebiete für 1914.
Der preußische Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten hat durch
Erlaß vom 23. Januar 1914 auf Grund des § 51 Nr. 4 des Versicherungsgesetzes für Angestellie
vom 20. Dezember 1911 (Reichs-Gesetzbl. S. 989) mit Wirkung vom 1. Januar 1913 bestimmt,
daß die deutsche Kolonialschule in Witzenhausen a. d. Werra als staatlich anerkannte Lehr-
anstalt im Sinne der angeführten Vorschrift gilt.
Dersonalien.
Seine Majestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht, dem bisherigen
Finanzdirektor von Deutsch-Ostafrika Dahlgrün den Roten Adler-Orden 4. Klasse, dem bisherigen
Sekretär beim Gouvernement von Deutsch-Ostafrika Dr. Karstedt und dem bisherigen Stationsleiter
bei demselben Gouvernement Veitle den Königlichen Kronen-Orden 4. Klasse sowie dem Lazarett-
inspektor beim Kaiserlichen Gonvernement von Kamerun Nierling die Rote Kreuzmedaille 3. Klasse
zu verleihen.
Deutsch-Ostafriha.
Die Wiederausreise nach Daressalam haben
am 12. Februar angetreten: Rechnungsrat Land-
rentmeister Lergen, die Gouvernementssekretäre
Steinhäuser und Pohl, kommiss. Gouvernements-
sekretär Traub, Katasterzeichner Hörmann, Tech-
niker 2. Kl. Lilling, kommiss. Assistent 2. Kl.
Goesch, Polizeiwachtmeister Galle und Kanzlei-
gehilfe Dißmann.
Neu ausgereist sind am 12. Februar: die Ge-
richtsassessoren Hanow und Freiherr Raitz von
Freutz sowie der Landwirtschaftliche Assistent
1. Kl. Lang.
Im Schutzgebiet sind wieder eingetroffen: am
7. Dezember: Distriktskommissar Klenze, kommiss.
Sekretär Schellberg, kommiss. Assistent 2. Kl.
Thurmann, Kanzleibeamter Haug; am 8. De-
zember: Landwirtschaftlicher Assistent 1. Kl. Mit-
tag, die Kanzleigehilfen Braun und Schaffert
sowie Magazinaufseher Wolf.
Neu eingetroffen ist am 7. Dezember: Förster
Klein.
Das Schutzgebiet haben mit Heimaturlaub
verlassen: am 13. Jannar: Referent, Regierungs-
und Baurat Allmaras, Hauptmann Rogalla
von Bieberstein, Techniker 1. Kl. Schaffrath,
Regierungslehrer Staub, Assistent 1. Kl. Kell-
mann, Polizeiwachtmeister Use, Brunnenbohrer
Czowalla; am 16. Jannar: Gouvernements-
sekretär Bayha.
Kamerun.
Im Schutzgebiet sind eingetroffen bzw. wieder-
eingetroffen: Sekretär Mülling, Vermessungs-
techniker Flocter, Handwerkerlehrer Wallraben-
stein, die Landwirtschaftlichen Gehilfen Skirl und
Rasch, Gärtner Ehmke, Wegebauer Gottschall.
Ausgereist sind: am 9. Februar: Stabsarzt a. D.
Eckhard, Zollpraktikant Keidel, Förster Mün-
der, Bausekretär Stasinowsky und Polizei=
meister Mosch; am 24. Februar: Landwirtschaft-
schaftlicher Gehilfe Seidel, Laboratoriumsgehilft
Spitzner, Arbeiterkommissar Tinzmann und
Eisenbahnbureaudiätar Conrad.