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Marua nach Mora und gabelt sich hier in einen
westlichen Zweig nach Dikoa zur englischen Grenze
und in einen östlichen Zweig nach Kusseri und
dem an der französischen Grenze auf dem anderen
Ufer des schiffbaren Logone gelegenen Fort Lamy.
Auch die Verlängerung der Hauptbahn bis zum
Gestade des Tschadsees wäre einer späteren Zu—
kunft zu überlassen.
Diese wichtige Stammbahn würde ferner noch
folgende Flügelbahnen entsenden: drei in west-
licher Richtung, nämlich eine auf Dengdeng
und Tibati, eine zweite weiter nördlich auf
Ngaundere und eine dritte von Bibene nach
Garuna zur Erreichung des schiffbaren Benue-
flusses; sodann eine Zweigbahn in östlicher Rich-
tung, etwa mit Benutzung des Winatales nach
Gore, wo die Ostgrenze mit dem schiffbaren
Logone erreicht wird; diese Linie würde auf fran-
zösischem Gebiet voraussichtlich in östlicher Rich-
tung eine Fortsetzung nach dem Fort Archam-
bault am schiffbaren Schari erhalten können.
Neben dieser Hauptbahn kommt ferner in Be-
tracht die Weiterführung der Manengubabahn,
die als die Stammbahn für den Nordwesten des
Schutzgebiets zu betrachten ist. Ihre früher in
Aussicht genommene Durchführung bis zum
dußersten Norden des Schutzgebiets, an den
Tschadsee, wird sich kaum verwirklichen lassen,
weil auf diesem Wege hohe, mit der Eisenbahn
schwer zu überschreitende Gebirgszüge vorgelagert
sind. Dagegen dürfte einer Weiterführung über
Bare und Dschang in der Landschaft Bamum
bis Fumban früher oder später näher zu
treten sein.
Nach diesem, vorstehend in allgemeinen Zügen
skizzierten Eisenbahnprogramm, das im ein-
zelnen naturgemäß noch mancherlei Anderungen
und Ergänzungen wird erfahren können, ergibt
sich, daß in den nächsten zehn Jahren in Kamerun
etwa 2800 bis 3000 km Eisenbahn werden her-
gestellt werden müssen. Bei der diesjährigen Be-
ratung in der Budgetkommission des Reichstages
ist bereits die Bemerkung gefallen, daß man in
Erwägung ziehen müsse, dem Schutzgebiet Kamerun
die rasche Herstellung des noch fehlenden Bahn-
netzes dadurch zu erleichtern, daß ihm die Mittel
für diese Bahnbauten als Darlehen des Reiches,
anstatt als Anleihe, zur Verfügung gestellt werden;
dadurch würde ihm auch für eine Reihe von
Jahren eine wesentliche Erleichterung im Zinsen-
dienst gewährt oder dieser ganz erlassen werden.
Diese Absicht kann die Kolonialverwaltung nur
mit Genugtuung begrüßen; denn dem Schutz-=
gebiet würde dadurch ermöglicht, sein Bahn-
programm mit großer Beschleunigung durchzu-
führen und den Rückstand nachzuholen, der sich
in dieser Beziehung bisher ungünstig genug geltend
gemacht hat. Das Schutzgebiet würde dem Mutter-
lande diese hochherzige Zuwendung sicherlich durch
eine um so raschere und glänzendere wirtschaft-
liche Entwicklung danken und die gebrachten finan-
ziellen Opfer in kurzer Zeit wieder einbringen.
Die Gefahren des Reisens in Schlafkrangkbheits-
gebieten.
Aus einem Bericht des Regierungsarztes Dr. Siebert,
Kamernn.
Für den Weißen kommt als Infektionsart
wohl ausschließlich die Ubertragung der Schlaf-
krankheit durch den Stich der Glossinen in
Frage. Mir ist kein Fall bekannt, bei dem eine
Ansteckung auf anderem Wege nachgewiesen wor-
den ist. Immerhin besteht die Möglichkeit einer
Übertragung durch den Geschlechtsverkehr.
In den meisten Niederlassungen, auf Posten
und Stationen sind die Fliegen, sofern überhaupt
welche vorkommen, so vereinzelt, daß die Gefahr,
gestochen zu werden, sehr gering ist; zur Vermei-
dung jeder Gefahr sollte man am Tage nur unter
dem Moskitonetz schlafen. Größere Vorsicht ist
auf Reisen geboten. Nach den Erfahrungen, die
ich auf zahlreichen Fahrten in Stromgebieten des
Sanga und Ubangi gemacht habe, ist die Ge-
fahr, von Glossinen gestochen und infiziert zu
werden, besonders groß für den im Kann Reisen-
den. Auf den Dampfern, deren Fahrstraße meist
in beträchtlicher Entfernung von den Ufern liegt,
halten sich verhältnismäßig wenig Fliegen auf,
deren man sich leicht erwehren kann. In dem
dicht am Ufer entlang fahrenden Kanu dagegen
ist man tagsüber häufig von Dutzenden von Fliegen
umschwärmt, die Bewegungsfreiheit ist beschränkt
und reicht eben aus, um die Angriffe der Fliegen
auf Gesicht und Hände abzuwehren. Da ist es
zunächst eine Hauptbedingung, daß die Kleidung
einen sicheren Schutz gegen die Stiche gewährt.
Durch guten Khaki und die Unterkleidung sticht
keine Glossine, wohl aber durch Leinenstoff. Es
wird von verschiedenen Seiten empfohlen, weiß-
leinene Anzüge zu tragen, weil die Tsetse eine
Abneigung gegen die weiße Farbe haben soll.
Nach meinen Erfahrungen ist das keineswegs der
Fall. Zum Schutz der Füße und Unterschenkel
müssen Lederstiefel und Gamaschen getragen werden.
Wer so bekleidet reist und es an der nötigen
Aufmerksamkeit nicht fehlen läßt, kann auch durch
die schlimmsten Fliegengegenden kommen, ohne
gestochen zu werden. Diese eigentlich selbstver-
ständlichen Vorschriften werden von vielen nicht
beachtet. Ich habe Europäer gesehen, die im
Kanu schliefen, nur mit Hemd und Hose bekleidet-
Die Neuankommenden bringen gewöhnlich über-