Full text: Deutsches Kolonialblatt. XXV. Jahrgang, 1914. (25)

J 683 c 
Wert für 
Für Kautschuk aus dem Senegal: s0% . 
du den Gebieten des Casamange u und C Cayor 250 
us anderen Gebieten .. 800 
Für Kautschuk aus: 
Franzöfisch= Guinea - 300 
Für Kautschuk von der Shenbeintisie: 
Uus dem Gebiete des Assini . .. .100 
Aus anderen Gebieten 1350 
Für Kautschuk aus: 
Dahomey 200 
(Nach einem 7 de- 7r*“ Konsulats 
n Monrovia.) 
Papua. 
Quarantäneordnung. 
An einem noch durch Proklamation zu bestimmenden 
tritt unter Aufhebung des Gesetzes, betreffend 
*“r Wsh eine neue Snarantäneordnung — 
„Duarantinc Ordinance, 1913: — (Nr. 6/1913) in Kraft, 
ie der Einschleppung oder Verbreitung von mensch- 
lichen Krankheiten vorbeugen soll. 
(The Board of Trade Journal.) 
Dortugal. 
Geplaute Zollermäßigung für gewisse 
koloniale Erzeugnisse. 
Dem portugiesischen Abgeordnetenhaus ist unter 
dem 25. „Juni 1914 ein Gesetzentwurf zugegangen, 
wonach für Weizen, Bohnen, Kanariensamen, Hirse 
und alle anderen nicht besonders genannten mehl- 
haltigen Erzeugnisse der portugiesischen Kolonien, die 
über die#. Zollämter des Mutterlandes eingeführt werden, 
is zu einer bestimmten Menge eine Jollermäßigung 
vorgesehen ist. 
  
Der Zoll soll betragen: 
für Beigend 3 1 Milavo für 1 kg bei einer Menge 
00 t. 
für Peb 1 Milavo für 1 kg bei einer Menge 
4000 t; 
für gꝛ Ucnriensamen, Hirse und alle anderen nicht be- 
sonders genannten mehlhaltigen Erzeugnisse 
1 Milavo für 1 kg bei einer Menge von 700 k. 
Die Zollermäßigung ist vom. 1. Jannar 1915 ab 
auf mindestens fünf Jahre geplant. Die Einfuhr soll 
zu jeder Jahreszeit gestattet sein. 
(Diario do Governo.) 
Sanzibar. 
Vorschriften für das Landen von Waren. 
Durch Bekanntmachung des leitenden Zollbeamten 
von Zanzibar vom 20. November 1913 sind in Ande- 
rung der Ziffer 4 der Ausführungsbestimmungen zur 
Jollverordnung für Zangibar vom Jahre 1911 (vom 
Oktober 1911) sienen Vorichriften für das Landen 
* Waren erlassen wor 
Alle Güter und Dren sollen in Zanzibar nur 
an der Werft des Zollamts und in einem anderen 
Hafen des Inselgebiets nur an den Plätzen gelandet 
werden, welche der die Aufsicht über den betreffenden 
Platz führende Beamte dafür bestimmt. 
Benzin, Kerosen, Petroleum und alle anderen 
leicht entzündlichen Ole dürfen nur an solchen Stellen 
gelandet werden, die von Zeit zu Zeit von dem 
leitenden Zollbeamten dafür bestimmt werden. Die 
Landung von Asali, Balken (borirics), Baustoffen. 
Kokosnüssen, getrockneten und frischen Fischen, frischem 
Gemüse, Brennholz, Schiburter (ghee) in Blechdosen 
oder Kisten, Häuten, Makanda, Melasse, Zwiebeln, 
Kartoffeln, Fellen, Salz und Muscheln darf nur in 
Zanzibar And Malindi erfolgen. Kohlen dürfen 
nur an den RKohlenniederlagen gelandet werden. Der 
leitende Zollbeamte lann auch andere Stellen für das 
Landen der oben genannten Waren bestimmen. 
(The Boaurd of Trade Journal.) 
  
Liter atur-Bericht. 
  
beutschlund als Koloninlmuacht, 30 Jahre deutscher 
Colonialgeschichte. Herauskzegeben vrom Kniser- 
Wilhelm Dank, Vereinder Soldatenfreunde, Kamcrad- 
schaft. Wohlfahrtsgesellschaft Mm. b. HI., Berlin 1911, 
mit 580 Abbildungen und 11 Karten, 3908 S. Pr. 8 ¼. 
Den Kern des vorliegenden Buches bilden Dar- 
Stellungen unserer Kolonien aus der Feder bekannter 
bachkundiger Verfasser. Es werden geschildert die 
urlieben Verhültnisse der beueflenden Kolonic, der 
rwerb, die wi 
Regierungsrat Zuche, der als Bezirksumtmann 
lange Zeit hindurch in Ostalrika erfolgreich gewirkt. 
½ behandolt in seiner lebendigen und anschaulichen 
t den Erwerb dieser Kolonie, die Verdicnste be- 
rondeere Dr. Peters’ und Wissmanns, die Entwicklung 
unter den Gouverneuren Frciherr v. Soden, F reihernr. 
#. Schelc,') v. Wissmann, Lichert, Graf Goectzen, 
Freiherr v. Rechenber g und dem Gouverneur Dr. Schnce, 
en jetzigen Zustand und die Aussichten der Kolonic. 
Seine Urteile und Auffassungen lussen fast überall 
  
Nicht Seheclc. wie irrtümlich überall angegeben. 
  
den erfahrenen Schutzgebictsbeamten erkennen, der 
allerdings die Schm eritzkkeiten, mit denen die heimische 
Verwaltung namentlich in früheren Zeiten zu kümpfen 
hatte, nicht immer zu er ürcligen vermag. so beispiels- 
weisc, wenn er chronische l#. tatsüberschrcitungen dem 
(ionvernement zum besonderen Verdienst anrechnet. 
Es folgt Südwestafrika, dargestellt vom Major 
Schwabe, einem der besten Kenner und Sechilderer 
dicser Koionie; seine Wünsche bezüglich der Er- 
des Ambolnndes dürften nach nunmechr 
erfolgter Bewilligung der Eisenbahn dorthin ihrer Er- 
füllung entgegengehen. 
Kamerun behnndelt Major Langheld, der dort 
als Vertreter des Schutztruphenkommandeurs, als 
Bezirksamtmann von Eden un ident von Ada- 
mana und Bornu Jahre hindurch wirkte und Ge- 
legenheit fand, seine reichen ostafrikanischen Er- 
fahrungen in Kamerun zu verwerten. 
ogo behandelt Hauptmann Smend, der d 
Kolonic aus längerer dienstlicher Wr s 
kennt. 
nsere Südseekolonien schildert Richard
	        
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