J 683 c
Wert für
Für Kautschuk aus dem Senegal: s0% .
du den Gebieten des Casamange u und C Cayor 250
us anderen Gebieten .. 800
Für Kautschuk aus:
Franzöfisch= Guinea - 300
Für Kautschuk von der Shenbeintisie:
Uus dem Gebiete des Assini . .. .100
Aus anderen Gebieten 1350
Für Kautschuk aus:
Dahomey 200
(Nach einem 7 de- 7r*“ Konsulats
n Monrovia.)
Papua.
Quarantäneordnung.
An einem noch durch Proklamation zu bestimmenden
tritt unter Aufhebung des Gesetzes, betreffend
*“r Wsh eine neue Snarantäneordnung —
„Duarantinc Ordinance, 1913: — (Nr. 6/1913) in Kraft,
ie der Einschleppung oder Verbreitung von mensch-
lichen Krankheiten vorbeugen soll.
(The Board of Trade Journal.)
Dortugal.
Geplaute Zollermäßigung für gewisse
koloniale Erzeugnisse.
Dem portugiesischen Abgeordnetenhaus ist unter
dem 25. „Juni 1914 ein Gesetzentwurf zugegangen,
wonach für Weizen, Bohnen, Kanariensamen, Hirse
und alle anderen nicht besonders genannten mehl-
haltigen Erzeugnisse der portugiesischen Kolonien, die
über die#. Zollämter des Mutterlandes eingeführt werden,
is zu einer bestimmten Menge eine Jollermäßigung
vorgesehen ist.
Der Zoll soll betragen:
für Beigend 3 1 Milavo für 1 kg bei einer Menge
00 t.
für Peb 1 Milavo für 1 kg bei einer Menge
4000 t;
für gꝛ Ucnriensamen, Hirse und alle anderen nicht be-
sonders genannten mehlhaltigen Erzeugnisse
1 Milavo für 1 kg bei einer Menge von 700 k.
Die Zollermäßigung ist vom. 1. Jannar 1915 ab
auf mindestens fünf Jahre geplant. Die Einfuhr soll
zu jeder Jahreszeit gestattet sein.
(Diario do Governo.)
Sanzibar.
Vorschriften für das Landen von Waren.
Durch Bekanntmachung des leitenden Zollbeamten
von Zanzibar vom 20. November 1913 sind in Ande-
rung der Ziffer 4 der Ausführungsbestimmungen zur
Jollverordnung für Zangibar vom Jahre 1911 (vom
Oktober 1911) sienen Vorichriften für das Landen
* Waren erlassen wor
Alle Güter und Dren sollen in Zanzibar nur
an der Werft des Zollamts und in einem anderen
Hafen des Inselgebiets nur an den Plätzen gelandet
werden, welche der die Aufsicht über den betreffenden
Platz führende Beamte dafür bestimmt.
Benzin, Kerosen, Petroleum und alle anderen
leicht entzündlichen Ole dürfen nur an solchen Stellen
gelandet werden, die von Zeit zu Zeit von dem
leitenden Zollbeamten dafür bestimmt werden. Die
Landung von Asali, Balken (borirics), Baustoffen.
Kokosnüssen, getrockneten und frischen Fischen, frischem
Gemüse, Brennholz, Schiburter (ghee) in Blechdosen
oder Kisten, Häuten, Makanda, Melasse, Zwiebeln,
Kartoffeln, Fellen, Salz und Muscheln darf nur in
Zanzibar And Malindi erfolgen. Kohlen dürfen
nur an den RKohlenniederlagen gelandet werden. Der
leitende Zollbeamte lann auch andere Stellen für das
Landen der oben genannten Waren bestimmen.
(The Boaurd of Trade Journal.)
Liter atur-Bericht.
beutschlund als Koloninlmuacht, 30 Jahre deutscher
Colonialgeschichte. Herauskzegeben vrom Kniser-
Wilhelm Dank, Vereinder Soldatenfreunde, Kamcrad-
schaft. Wohlfahrtsgesellschaft Mm. b. HI., Berlin 1911,
mit 580 Abbildungen und 11 Karten, 3908 S. Pr. 8 ¼.
Den Kern des vorliegenden Buches bilden Dar-
Stellungen unserer Kolonien aus der Feder bekannter
bachkundiger Verfasser. Es werden geschildert die
urlieben Verhültnisse der beueflenden Kolonic, der
rwerb, die wi
Regierungsrat Zuche, der als Bezirksumtmann
lange Zeit hindurch in Ostalrika erfolgreich gewirkt.
½ behandolt in seiner lebendigen und anschaulichen
t den Erwerb dieser Kolonie, die Verdicnste be-
rondeere Dr. Peters’ und Wissmanns, die Entwicklung
unter den Gouverneuren Frciherr v. Soden, F reihernr.
#. Schelc,') v. Wissmann, Lichert, Graf Goectzen,
Freiherr v. Rechenber g und dem Gouverneur Dr. Schnce,
en jetzigen Zustand und die Aussichten der Kolonic.
Seine Urteile und Auffassungen lussen fast überall
Nicht Seheclc. wie irrtümlich überall angegeben.
den erfahrenen Schutzgebictsbeamten erkennen, der
allerdings die Schm eritzkkeiten, mit denen die heimische
Verwaltung namentlich in früheren Zeiten zu kümpfen
hatte, nicht immer zu er ürcligen vermag. so beispiels-
weisc, wenn er chronische l#. tatsüberschrcitungen dem
(ionvernement zum besonderen Verdienst anrechnet.
Es folgt Südwestafrika, dargestellt vom Major
Schwabe, einem der besten Kenner und Sechilderer
dicser Koionie; seine Wünsche bezüglich der Er-
des Ambolnndes dürften nach nunmechr
erfolgter Bewilligung der Eisenbahn dorthin ihrer Er-
füllung entgegengehen.
Kamerun behnndelt Major Langheld, der dort
als Vertreter des Schutztruphenkommandeurs, als
Bezirksamtmann von Eden un ident von Ada-
mana und Bornu Jahre hindurch wirkte und Ge-
legenheit fand, seine reichen ostafrikanischen Er-
fahrungen in Kamerun zu verwerten.
ogo behandelt Hauptmann Smend, der d
Kolonic aus längerer dienstlicher Wr s
kennt.
nsere Südseekolonien schildert Richard