Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1873. (50)

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Berichtigung  der  Aulage  1  zu  F.  14  der  Militair-Ersatz-Instruktion.
Berlin,  den  25.  April  1873.
Behufs  Berichtigung  der  Anlage  1  zu  §.  14  der  Militair-Ersatz-Instruktion  wird  Nachstehendes
bemerkt:
1.  Im  Bezirke  des  2.  Armee-Korps.
Der  Kreis  Fürstenthum  Cammin  ist  in  die  drei  Kreise  Colberg—Cörlin,  Cöslin  und  Bublitz  getheilt
  worden.
2.  Im  Bezirk  des  3.  Armee-Korps.
Der  Kreis  Sternberg  zerfällt  in  den  West-Sternberger  und  in  den  Ost-Sternberger  Kreis.
3.  Im  Bezirk  des  4.  Armee-Korps.
Die  Stadt  Erfurt  ist  aus  dem  Kreisverbande  ausgeschieden  und  ist  ein  besonderer  Land=  und
Stadt-Kreis  gebildet  worden.
4.  Im  Bezirk  des  6.  Armee-Korps.
Der  Kreis  Beuthen  ist  in  die  Kreise  Tarnowitz,  Beuthen,  Kattowitz  und  Zabrze  getheilt.
5.  Im  Bezirk  des  7.  Armee-Korps.
Die  Städie  Düsseldorf,  Crefeld  und  Essen  sind  aus  den  Kreis-Verbänden  ausgeschieden  und  find
besondere  Land=  und  Stadi-Kreise  gebildet  worden.
6.  Im  Bezirk  des  9.  Armee-Korps.
Die  Eintheilung  der  Großberzoglich  Mecklenburgischen  Landwehr-Bataillone  ist,  abweichend  von
dem  sonstigen  Verfahren,  kompagnieweise  angegeben.
7.  Im  Bezirk  des  14.  Armee-Korps.
Die  Bezirksämter  Radolfszell,  Jestetten,  Kenzingen,  Gengenbach,  Gernsbach,  Boxberg  und  Walldürn
  find  aufgehoben.
Kriegs-Ministerium.  Allgemeines  Kriegs-Departement.
J.  V.
„  v.  Hartmann.  v.  Goßler.
A.  I.  a.

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Gedruckt  bei  G.  Hasselbrink.