6.
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Bezeichnung der Stellen.
Angabe
bei den für Militäranwärter
nicht ausschließlich
bestimmten
Stellen, in welchem
Umfonge dieselben
vorbehalten sind.
Bezeichnung
der Behörden, an welche die
Bewerbungen zu richten sind,
wenn es nicht die Behörde
selbst ist, bei welcher die Anstellung
gewünscht wird.
Bemerkungen.
7. Gestütverwaltung:
* Rendanten der Hauptgestüte,
Rechnungsführer und Sekretäre der
Landgestüte,
Futter= und Sattelmeister bei sämmtlichen
Gestütanstalten.
8. Domänenverwaltung:
a) Domanial-Bade-und Mineralbrunnen-Verwaltungen:
Bademeister, Brunnenmeister,
Zähler;
b) Schloßverwaltung zu Cassel:
Schloßverwalter, Saalwärter,
Schloßdiener;
c) Gartenverwaltung
Cassel:
Gartenaufseher, Parkaufseher;
d) Sonstige der Domänenverwaltung
unterstellte Verzu
waltungen:
Schloßwarte, Stackmeister,
Damm-, Graben= und Fehnmeister.
9. Forstverwaltung:
Hausmeister und Pedelle bei den
Königlichen Forstakademien zu
Eberswalde und Münden,
Wald-, Torf-, Wiesen-,
und Flößwärter.
Wege-
mindestens zur
Hälfte.
zu drei Fünfteln.
soweit dicse Stellen
nicht mit Forstversorgungsberechtig-
bezw. mit auf
Forstversorgung
dienenden Anwärtern
der Zägerbataillone
besetzt
werden können.
Ministerium für Landwirthschaft,
Domänen
und Forsten.
Diebetreffenden Regierungen.
Die Regierung zu Cassel.
Diebetreffenden Regierungen.
Direktoren der Königlichen
Forstakademien.
Diebetreffenden Regierungen.
Die Stellen werden bei
eintretender Erledigung
ausgeschrieben.
Die etatsmänigen Stellen
der Königlichen Forstkassen
= Rendanten
sind für die aus dem
Militärstande hervorgegangenen
Beamten in
gleicher Weise, wie für
die aus dem Civilstande
hervorgegangenen erreichbar,
wenn sie die erforderliche
Befähigung
besitzen.
IX. Ministerium der geistlichen, Unterrichts= und Medizinal-Angelegenheiten.
1. Bei sämmtlichen Verwaltungen:
Maschinisten, Heizer, Nöhrmeister
und sonstige gleichartige Stellen.