Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1896. (23)

6.

+1

 

Bezeichnung  der  Stellen.

Angabe

bei  den  für  Militäranwärter
  nicht  ausschließlich
  bestimmten
Stellen,  in  welchem

Umfonge  dieselben
vorbehalten  sind.

Bezeichnung
der  Behörden,  an  welche  die
Bewerbungen  zu  richten  sind,
wenn  es  nicht  die  Behörde
selbst  ist,  bei  welcher  die  Anstellung
  gewünscht  wird.

Bemerkungen.

 

7.  Gestütverwaltung:
*  Rendanten  der  Hauptgestüte,
Rechnungsführer  und  Sekretäre  der
Landgestüte,
Futter=  und  Sattelmeister  bei  sämmtlichen
  Gestütanstalten.
8.  Domänenverwaltung:

a)  Domanial-Bade-und  Mineralbrunnen-Verwaltungen:


Bademeister,  Brunnenmeister,
Zähler;
b)  Schloßverwaltung  zu  Cassel:
Schloßverwalter,  Saalwärter,
Schloßdiener;
c)  Gartenverwaltung
Cassel:
Gartenaufseher,  Parkaufseher;

d)  Sonstige  der  Domänenverwaltung
  unterstellte  Verzu



waltungen:
Schloßwarte,  Stackmeister,
Damm-,  Graben=  und  Fehnmeister.


9.  Forstverwaltung:

Hausmeister  und  Pedelle  bei  den
Königlichen  Forstakademien  zu
Eberswalde  und  Münden,

Wald-,  Torf-,  Wiesen-,
und  Flößwärter.

Wege- 



mindestens  zur

Hälfte.

zu  drei  Fünfteln.

soweit  dicse  Stellen

nicht  mit  Forstversorgungsberechtig-

  bezw.  mit  auf
Forstversorgung

dienenden  Anwärtern
  der  Zägerbataillone
  besetzt
werden  können.

 

 

 

Ministerium  für  Landwirthschaft,
  Domänen
und  Forsten.

Diebetreffenden  Regierungen.


Die  Regierung  zu  Cassel.

Diebetreffenden  Regierungen.



Direktoren  der  Königlichen
  Forstakademien.

Diebetreffenden  Regierungen.


 

Die  Stellen  werden  bei

eintretender  Erledigung
ausgeschrieben.

Die  etatsmänigen  Stellen

der  Königlichen  Forstkassen
  =  Rendanten
sind  für  die  aus  dem
Militärstande  hervorgegangenen
  Beamten  in
gleicher  Weise,  wie  für
die  aus  dem  Civilstande
hervorgegangenen  erreichbar,
  wenn  sie  die  erforderliche
  Befähigung
besitzen.

IX.  Ministerium  der  geistlichen,  Unterrichts=  und  Medizinal-Angelegenheiten.

1.  Bei  sämmtlichen  Verwaltungen:
Maschinisten,  Heizer,  Nöhrmeister
und  sonstige  gleichartige  Stellen.