2 Rrlegsamf. Amfllche Mittellungen und Hachrichte
Male hintereinander ausübt. Man darf wohl überzeugt
sein, daß sowohl die Anklagebehörden als auch die erkennenden
Gerichte nicht zögern werden, in solchen Fällen
anzunehmen, daß der Tatbestand des § 18 Nr. 1 erfüllt ist,
insofern der Silfsdienstpflichtige der Ueberweisung zu einer
Beschäftigung überhaupt nicht nachkam oder sich beharrlich
weigerte, die ihm zugewiesene Arbeit zu verrichten. Die
Versuche, ein Strafgesetz zu umgehen, haben erfahrungsgemäß
gegenüber der Wachsamkeit unserer Justizbehörden
einen schweren Stand. Den Einberufungsausschüssen und
lonstigen Organen des Hilfsdienstes kann nur dringend
empfohlen werden, solche Fälle zur Anzeige zu bringen, was
hoffentlich nach diesen — leider notwendigen — Ausführungen
nicht allzu oft wird geschehen müssen.
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Elektrizltät.
*. Rechtzeitige Beuachrichtigung der Werke bei Mehrbelasiunng.
I#st. 1337/3. 17. K. R.H. vom 28. 5. 1917.
Die Leistungsfähigkeit der Elektrizitätswerke ist
nicht unbegrenzt. Auch ist die Größe der Belastung
maßgebend für die Anordnungen, welche die Betriebsleiter
zu treffen haben. Die Werke dürfen daher
nicht mit Mehrbelastung überrascht werden. Sobalb
irgendwo im Anschluß an die Elektrizitätswerke
neue Maschinen mit größerem Verbrauch ausgestellt oder
in Betrieb genommen werden sollen, ist deshalb vorher
dem betreffenden Elektrizitätswerk Mitteilung zu
machen. Das kann z. B. telephonisch geschehen, dann ist
es gut, diese Mitteilung am gleichen Tage noch schriftlich
zu bestätigen.
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1
Waffen und Ulunition
* Zufammenschluß in der Werkzeugindustrie.
Um die bisherigen Schwierigkeiten in der Versorgung
der Heeresverwaltung und der Rüstungsindustrie mit austeichender
Menge Werkzeug zu beseitigen, haben sich die
verschiedenen Zweige in der Werkzeugindustrie zu einer
Reihe von Vereinigungen zusammengeschlossen, und zwar:
1. Deutscher Feilenbund, Remscheid, Drahtanschrift:
Gustav Diederichs, Remscheid-Bliedinghausen.
7 euscher Sägen, und Maschinenmesser- Bund, Rem-6„
ölleinohanler . stav Diederichs, Remscheid-.
Werkzeng- Fabrikanten - Verband, Remscheid, Drahtanschrift:
Walter Sieper, Remscheid. scheid. Draht
4. Fabrikantenverband landwirtschaftlicher Maschinenteile,
Remscheid, Drahtanschrift: Stalder, Köln (Rhein),
Ritterstraße. *-1
I Gezähe- und Grobwerkzeuge- Verband,
Postaufschrift: Gezähe-- und
» Revis-beid-Grobwerkzeuge-Verband,
Uummer 19
z. H. des Herrn Erich Härtel, Remscheid, Neuenkamperstraße
31.
6. Vereinigung der Gesenkschmieden, Solingen, Drahtanschrift:
Dr. Hornung, Solingen.
7. Stabstahlverband, Remscheid.
8. Stabstahlverband, Solingen.
9. 8 für Flußstahl-Sägen= und Messerbleche, Remscheid.
Die Aufgaben der einzelnen Vereinigungen sind neben
anderen Punkten interner Art:
1. Gemeinsamer Einkauf der Rohmaterialien;
2. Kontingentierung der Rohmaterialmengen und deren
Verteilung an die Mitglieder;
8. Prüsung und Ueberwachung der einzelnen Fabriken
auf ihre Leistungsfähigkeit;
4. Vereinheitlichung der Größen und Sorten:
5. Hebung der Qualität der Fabrikate; 6
6. Nachweis leistungsfähiger Fabriken, insbesondere beß
Unterbringung großer Aufträge;
7. Vertretung der gemeinsamen Interessen der Mitglieder.
#
Die vorstehenden Vereinigungen sind wiederum zusammengeschlossen
in dem Werkzeug- und S tahlkontor
G. m. b. H. in Remscheid, das seinerseits den
Einkauf des Rohmaterials, insbesondere der Stahlmengen
für alle Vereinigungen vereinigt und die Zuweisung auf
die einzelnen Vereinigungen vornimmt. Es stellt zugleich
die Vertretung der gesamten Vereinigung dar und hat auch
die Aufgabe, die gemeinsamen Interessen der ganzen Werkzeugindustrie
zu vertreten.
* Henderungen bei den HMaschinen-Rusgleichitellen.
Die Bezirke Wetzlar, Oberlahn, Limburg sind der
Maschinen- Ausgleichstelle Frankfurt a. M. überwiesen
worden.
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Verkehrswesen
- . □— — 6
Q1½.—— ————————————————————————————.-.l..———
Cransportdringlichkeitslite.
Rriegsministerinm. Briegsamt.
Tab. Nr. Stab M. 3 d. 26 640. 6. 12. K.
vom 6. 6. 1917.
Mit Rücksicht auf Störungen im Versande des Sonderdruckes
„Heeresguttransport“ (ogl. Nummer 17 Seite 3
rechte Spalte unten) treten die verkürzten Transportdringlichkeitslisten
und das System der Dringlichkeitsbescheinigungen
(vgl. Nummer 17 Seite 8 und Nummer 18 Seite 7)
erst ab 15. Juni in Kraft.
Bescheinigung der Kriegsnotwendigkeit
bei Beschaffung von Fahrzeugen.
RKriegsministerlum. Kriegsamf.
echnllcher Stab T. 3. Tgb.KMr. 7379. S. 17. R.
Fahrzeugausschuß, vom 23. S. 1917.
E-s besteht Grund zu der Annahme, daß die Verfügung
Tab. Nr. 8368. 8. 17. K. T. 8, betrifft: „Bescheinigung der
Kriegsnotwendigkeit bei Beschaffung von Fahrzeugen“ nicht