Volltext : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1881. (8)

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Festgesetzter
Cap.  Vortrag.  Betrag
2——
Uebertrag  329366  45
III.  b)  für  die  ältesten  Lehrer  im  Kreise  aus  Kreisfonds  5400—
c)  Zulagen  für  die  ständigen  Verwefer,  weltlichen  Lehrerinnen
und  Gehilfen,  welche  die  Anstellungsprüfung  mit  Erfolg
bestanden  haben,  bis  zum  Eintritt  in  die  staatlichen
Dienstalterszulagen  4500  —
Titl.  k.  Beiträge  zur  Haltung  von  Schulgehilfen:
à)  für  vorübergehende  Schulgehilfen  .  .  6000—
b)  zur  Honorirung  des  Lehrpersonals  für  Ertheilung  alternirenden
  Unterrichts  13140  —
Litl.  5.  Besondere  Remunerationen  und  Unterstützungen
  für  das  active  Lehrerpersonal  6000  —
Titl.  6.  Allgemeine  Beiträge  an  Schulkassen:
a)  aus  fundationsmäßigen  Reichnissen  des  Staatsärars  1974
b)  aus  der  Kreisschuldotation  .  .  6402  93
c)  allgemeine  Beiträge  an  die  Scultassen  der  Städte:
Bamberg  .  .  .  7555.—
Bayreuth.  7586—
Hof  5143
4)  an  dürftige  Gemeinden  für  die  Schilpersoualerigenz  1080  —
Latns  394147  47