Metadata : Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1900. (66)

Muster  0  zu  §  37.

 

NnNachweisung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

der  von  der  Gemeinndee  „  Amtshauptmannschaft  .........  ,Landwehr-i
bezirk...............  an  einberufene  Dienstpflichtige  vorschußweise  gezahlten  Marschgebührnisse.
Kompagnie-Stationsort  (Hauptmeldeamt  bz.  Meldeamt)  ist  .  .  .  .  ..  ..  .  ...
1.  2.  3.  5.  6.  7.  2  939.10..  1112.
Z  Bezirks-  "
Der  Einberufenen  zunn  6  6  Entfernung  Sind  OQuittungs-.
  —  -  e-  e-  na
N  1  Jahresklasse  stellungs-  nach  dem  "  Zu  vermerk
r.  und  Nr.  der  befehl  oder  stellungs-stellungs=  Land-  Schienen-  dem  zahlen  des
Dienste  Wohn--  Stammrolle  Tariil  e
Namen  ##der  Nr.  Urlaubs--4  ort  Wece  Tarif  Frans
grad  ort  der  Vor-  paß  aus-  9  Tage  Empfängers
stellungsliste  gestellt  hat  km  8  MA  Pf.
A.  Auf  Grund  der  Marschgelder-Tabellen.
19.
1.  A.  Rekrut  B.  Nr.  C.  16.  10.  1  —  A.
Z  «
«  18  (Spalten  9  und  10  sfind  7“
2.  E.  Reservist  F.  Nr.  -  12.6.6.  nicht  auszufüllen)  2  —  isenan
3..  H.  Zweij.  Frt.  J.  Nrr.  .  ..  K.  1.  101  1  f.
B.  Auf  Grund  der  Vermerke  der  Bezirkskommandos  in  den  Gestellungsbefehlen  u.  s.  w.
18
1.  M.  Reserve-  N.  Nr.  0.  5.  5.  P.  13  410  2  3  —
Uoffiz.  1  "  s  «M'

i  Eisenbahn-Fahrgebb.  4  10

Summe  11  10

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Daß  obige  Summe  von  Elf  Mark  10  Pfennig  an  die  genannten  Mannschaften  wirklich  gezahlt  worden  ist,  und  daß  dieselben
durch  Namensunterschrift  bz.  als  des  Schreibens  unkundig  durch  Unterkreuzung  eigenhändig  quittirt  haben,  wird  hierdurch  bescheinigt.

(Unterschrift  des  Gemeindevorstandes  oder  Steuerempfängers.)

Anmerkung.  Die  zur  Ausfüllung  der  Nachweisung  erforderlichen  Angaben  sind  aus  dem  Gestellungsbefehl  bz.  Urlaubspaß  zu  ersehen.