Full text: Handbuch für Gemeindeschreiber, Bürgermeister, Gemeinde- und Stiftungsverwaltungen nach Maßgabe der neuen Sozial-Gesetze und Vollzugs-Vorschriften.

Tit. I. Gemeindeangelegenheiten. 17 
Ziffer 14. Lit. a) Terminkalender. 
Dieselben sind durch alle Buchhandlungen zu beziehen und dienen 
insbesondere zum Vormerk von Anzeigen und Berichten, welche an einem 
bestimmten Tage einlaufen müssen, oder zum Vormerk von Amtshand- 
lungen, welche an einem bestimmten Tage vorzunehmen sind. 
Der Terminkalender erzielt eine geregelte Geschäftsführung und 
erspart manche mißliebige Monitorien und Ordnungsstrafen. 
Diejenigen ständigen Arbeiten, welche entweder alle Monat oder alle 
Quartal einzuliefern sind, kann man schon in den ersten Tagen des 
neuen Jahres eintragen, z. B. die Herstellung resp. Revision, dann die 
Quartalsanzeigen über Veränderungen in der Haupflliste der Geschwore- 
nen, die Quartalsanzeigen über Gewerbsanmeldungen und Niederlegungen, 
über Zu= und Abgänge in der Einkommen= und Capitalrentensteuer, die 
jährlich vorzunehmende Neuwahl einer Einquartierungskommission, die 
jährliche Anzeige über Zu= und Abnahme der Bevölkerung, resp. über 
die stattgefundenen Ein= und Auswanderungen, die jährliche Anzeige über 
die fremden Kost= und Pflegekinder, die vorzunehmenden Bekanntmach- 
ungen gewisser Verordnungen, z. B. das Verbot, außer dem abgesteckten 
Badeplatz zu baden, das Feuermachen in der Nähe von Waldungen, den 
Schutz der Singvögel und andere mehr. 
Wird durch eine Verfügung der Oberbehörden eine wiederkehrende 
Vorlage, oder auch eine nichtwiederkehrende Amtshandlung angeordnet, 
so wird solche sogleich in den Terminskalender eingetragen und sobald 
dieselbe vollzogen ist, auch wieder gelöscht, indem man die Erledigungs- 
art, den Datum und die Nummer des Auslauf-Journals beischreibt; 
z. B. Erledigt durch Bericht (erstattete Fehlanzeige ans k. Bezirksamt 2c.), 
vide Auslauf-Journal d. dat. Nr 
EEIIIIIIIE 
Ziffer 14. Lit. b) Ein- und Auslauf-Jourual. 
Das erste dient zum Eintrag aller, von den Oberbehörden erlasse- 
nen Dekrete, Reskripte, Verfügungen u. s. w. 
Der Eintrag geschieht (Formular 12) nach folgenden Rubriken: 
1) Nummer des Einlaufs — fortlaufend. 
2) Datum der betreffenden Verfügung 2c. 
3) Datum der Präsentation, d. h. der Tag, wann es am Ort seiner 
Bestimmung eingetroffen ist. 
4) Referent, z. B. Königliches Bezirksamt, Landgericht, Rentamt, 
VPhhysikat, Untersuchungsrichter, Staatsanwaltschaftsvertreter 2c. 
5) Ort woher? und 
6) kurze Angabe des Betreffs. · 
Diese 6 Rubriken kommen auf die linke Seite eines Foliobogens 
zu stehen. 
In der Regel wird mit dem Einlauf-Journal zugleich auch das 
Auslauf-Journal verbunden, indem die rechte Seite des Bogens folgende 
4 Rubriken enthält: 
Knauth, Gemeindeschreiber. 2
	        
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