Full text: Handbuch für Gemeindeschreiber, Bürgermeister, Gemeinde- und Stiftungsverwaltungen nach Maßgabe der neuen Sozial-Gesetze und Vollzugs-Vorschriften.

342 Dienstesobliegenheiten eines Gemeindeschreibers. 
Formular Nr. 45. 
Nr. exppecch. 
Antwortschreiben hierauf. 
Zell a/M. den .. ten . .. .. . 18.. 
Von 
der Bürgermeisterei zu Zell a / M. 
An 
die Bürgermeisterei zu nm. 
Betreff: 
Begehung der Flurgrenzen. 
Auf das verehrliche Anschreiben rubricirten Betreffs vom ..ften, 
präsentirt am .. ten dieses Monats, wird notifizirt, daß solches den hie- 
sigen Siebnern mitgetheilt wurde, worüber der Insinuationsnachweis 
eiliegt. 
Dieselben werden sich am bestimmten Tage zur festgesetzten Stunde 
an der Grenze der Flurmarkung einfinden. 
Achtungsvoll zeichnet 
N. N., Bürgermeister. 
  
Ad 2. 
Die Correspondenz der Gemeindebehörden mit den Oberbehörden 
geschieht durch Berichte. 
Dieselben sind entweder 
a) abgeforderte, oder 
b) unabgeforderte. 
Im ersten Falle muß Datum und Nro. der Verfügung jener Ober- 
behörde allegirt werden, welche die Berichtserstattung veranlaßt hat. 
Im zweiten Falle werden die Buchstaben: „e. o.“ (ex officio) d. h. 
„Von Amtswegen“ beigesetzt. 
Die Berichte werden halbbrüchig geschrieben und werden die For- 
mulare 46, 47 und 48 die nöthige Aufklärung geben. 
Die Berichte werden wie die Protokolle mit R. S. bezeichnet und 
genießen dann Portofreiheit. 
Formular Nr. 46. 
(Ein abgeforderter Bericht.) 
N. den ten 18 
Bericht des Bürgermeisters 
zu JN. Königliches Bezirksamtl 
Ad Rescr. Nro. 1288 vom 22., 
präsentirt am 23. ds. Mts. 
Curkosten für Emil Fürther 
betreffend. 
In Folge der zur Seite allegirten Ver- 
fügung werden die von den alimentat ions-
	        
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