352 Dienstesobliegenheiten eines Gemeindeschreibers.
Beschluß.
Ist vorstehendes Protokoll dem k. Landgericht Lohr zur Erledigung
des Dekrets vom 16. ds. Monats Nr. 7598 in Vorlage zu bringen.
Erlöst wurden . . . fl. kr.
Hievon gehen ab:
I!) die Gebühren des Bürgermeisters . fl. kr.
2) die Gebühren des Gemeindeschreibers fl. kr.
3) die Gebühren des Volizeidieners . fl. kr.
4) für Stempel fl. 3 ½ kr.
v2c. 2.
Summa fl. kr.
Es kommen daher zur Einsendung . fl. kr.
welche beiliegen.
A. U. 8.
(Siegel.)
N., Bürgermeister.
JN., Gemeindeschreiber.
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Formular Nr. 54.
(Formular zu einem Verakkordirungs-Protokoll im Submissionswege.)
NN. den. te 18
Verakkordirung der Arbeiten zur Erweiterung
des hiesigen Schulhauses.
Praes.
Bürgermeister N., dann die
Mitglieder des Gemeinde-
Ausschusses und Gemeinde-
schreiber N. als Protokoll-
führer.
Nach vorgängiger Bekanntmachung in der
Gemeinde und in mehreren öffentlichen Blät-
tern wurden heute die Arbeiten zur Erweiter-
ung des hiesigen Schulhauses an den Wenigst-
nehmenden verakkordirt unter Zugrundlegung
folgender Bedingungen, welche den Anwesenden
durch Ablesen bekannt gemacht wurden:
1) Die Arbeiten sind nach Maßgabe des
Kostenvoranschlags herzustellen.
2) Die Zahlung geschieht nach hergestellter
meisterhafter Arbeit aus der Gemeinde-
kasse. Eine eigens hiezu aufgestellte
Commission wird die Arbeiten prüfen
und einsehen, und hat sich der betreffende