Full text: Handbuch für Gemeindeschreiber, Bürgermeister, Gemeinde- und Stiftungsverwaltungen nach Maßgabe der neuen Sozial-Gesetze und Vollzugs-Vorschriften.

352 Dienstesobliegenheiten eines Gemeindeschreibers. 
Beschluß. 
Ist vorstehendes Protokoll dem k. Landgericht Lohr zur Erledigung 
des Dekrets vom 16. ds. Monats Nr. 7598 in Vorlage zu bringen. 
Erlöst wurden . . . fl. kr. 
Hievon gehen ab: 
I!) die Gebühren des Bürgermeisters . fl. kr. 
2) die Gebühren des Gemeindeschreibers fl. kr. 
3) die Gebühren des Volizeidieners . fl. kr. 
4) für Stempel fl. 3 ½ kr. 
v2c. 2. 
Summa fl. kr. 
Es kommen daher zur Einsendung . fl. kr. 
welche beiliegen. 
A. U. 8. 
(Siegel.) 
N., Bürgermeister. 
JN., Gemeindeschreiber. 
———- — — 
Formular Nr. 54. 
(Formular zu einem Verakkordirungs-Protokoll im Submissionswege.) 
NN. den. te 18 
Verakkordirung der Arbeiten zur Erweiterung 
des hiesigen Schulhauses. 
Praes. 
Bürgermeister N., dann die 
Mitglieder des Gemeinde- 
Ausschusses und Gemeinde- 
schreiber N. als Protokoll- 
führer. 
Nach vorgängiger Bekanntmachung in der 
Gemeinde und in mehreren öffentlichen Blät- 
tern wurden heute die Arbeiten zur Erweiter- 
ung des hiesigen Schulhauses an den Wenigst- 
nehmenden verakkordirt unter Zugrundlegung 
folgender Bedingungen, welche den Anwesenden 
durch Ablesen bekannt gemacht wurden: 
1) Die Arbeiten sind nach Maßgabe des 
Kostenvoranschlags herzustellen. 
2) Die Zahlung geschieht nach hergestellter 
meisterhafter Arbeit aus der Gemeinde- 
kasse. Eine eigens hiezu aufgestellte 
Commission wird die Arbeiten prüfen 
und einsehen, und hat sich der betreffende
	        
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