Full text: Handbuch für Gemeindeschreiber, Bürgermeister, Gemeinde- und Stiftungsverwaltungen nach Maßgabe der neuen Sozial-Gesetze und Vollzugs-Vorschriften.

Dienstesobliegenheiten eines Gemeindeschreibers. 355 
Beschluß: 
Ist vorstehendes Protokoll auf Antrag des Kaspar Heß dem Herrn 
Vertreter der Staatsanwaltschaft am k. Landgericht N. zur Bestrafung 
bes N. N. wegen Eigenthumsbeschädigung und Diebstahls in Vorlage zu 
ringen. 
(Siegel.) N. N. 
Formular Nr. 56. 
(Formular zu einem Augenscheinsprotokoll.) 
NN. den ten 18 
In Gegenwart der Unter- 
zeichneten. 
Es erscheint heute der Ortsbürger N. J. 
von hier und bringt vor: 
Ich besitze sub Plan-Nr. 4322 einen 
Acker im Grombühl, zu welchem Joseph Son- 
nenleitner Nebenläger ist. Derselbe, dessen 
Grundstück ober dem meinigen liegt, hat sich 
nun beigehen lassen, auf seinem Grundstück 
einen Graben zu ziehen, wodurch mir das Was- 
ser auf mein Grundstück geleitet und mir 
großer Schaden zugefügt wird. 
Ich bitte um Lokaleinsicht durch eine Com- 
mission der Gemeinde-Verwaltung und der 
Sicbener. 
Laut Unterschrift: 
N. N. 
Dem Antrag des N. N. entsprechend, be- 
gaben sich die Unterzeichneten mit N. N. an 
das von ihm bezeichnete Grundstück, um Augen- 
schein zu nehmen. Das Ergebniß desselben 
ist folgendes: 
Der Acker des Joseph Sonnenleitner liegt 
unmittelbar neben dem Grundstücke des An- 
tragstellers, jedoch ober demselben auf einer 
Anhöhe. Auf diesem Grundstücke und zwar 
durch die ganze Länge desselben hat Jo- 
seph Sonnenleitner einen Graben gezogen von 
etwa 3 Fuß Breite und 1½ Fuß Tiefe, wo- 
durch das Grundstück des N. N. ganz mit Kies 
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