Full text: Das Staats- und Verwaltungsrecht von Sachsen-Weimar-Eisenach.

I. Geschichte des Grofsherzogtums Sachsen- 
Weimar-Eisenach. 
Sachsen-Weimar-Eisenach ist aus den Wettin- 
schen Landen hervorgegangen ; sein Fürstenhaus führt 
zurück auf das Haus der Markgrafen von Meißen !. 
Verschiedentlichen Teilungen innerhalb des Wettin- 
schen Hauses, die hier nicht näher zu erörtern sind, 
folgte die für den heutigen Bestand der sächsischen 
Staaten grundlegende Trennung der Ernesti- 
nischen und der Albertinischen Fürsten- 
linie. Im Jahre 1485 nämlich teilten die ‚beiden 
Söhne. des sächsischen Kurfürsten Friedrich des 
Sanftmütigen, Ernst und Albert, die nach dem Tode 
des Vaters zunächst gemeinschaftlich regiert hatten, 
das Land in folgender Weise: 
Ernst, dem nach Erstgeburtsrecht Kurland und 
Kurwürde zufiel, erhielt Thüringen und einen Teil 
des Osterlandes (östlich der Saale), Albert Meißen 
und, den anderen Teil des Österlandes. 
Dieser Besitzstand erfuhr eine Veränderung durch 
den Schmalkaldischen Krieg?. Gemäß der ' Witten- 
ı Die Markgrafen von Meißen hatten ihren Sitz auf 
der. unterhalb Halle an der Saale gelegenen Burg Wettin, 
nach der das Haus „Wettin“ benannt ist (1109—1290). 
2 Beendigt durch die Schlacht. bei Mühlberg am 
Knetsch, Sachsen-Weimar-Eisenach. 1
	        
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