Full text: Das Staats- und Verwaltungsrecht von Sachsen-Weimar-Eisenach.

II. Das Grofsherzogtum Sachsen-Weimar- 
Eisenach als Staat und Verwaltungskörper. 
1. Das Staatsgebiet von Sachsen-Weimar-Eisenach. 
Das Großherzogtum erstreckt sich vom 27° 33’ 
bis 290 56’ östlicher Länge und vom 50° 25’ bis 
51° 28’ nördlicher Breite. Es hat einen Flächen- 
gehalt von rund 361000 ha. Das Gebiet hängt nicht 
einheitlich zusammen, ist vielmehr ein Komplex von 
unverbundenen Landteilen verschiedener Größe, und 
zwar werden drei Kreise unterschieden, die in ihren 
Grenzen einander nicht berühren. Es ist dies der 
Weimarische Kreis mit etwa 176000 ha, der 
Eisenacher Kreis mit ungefähr 120000 ha und 
der Neustädter Kreis mit rund 62000 ha 
Flächengehalt. 
Zum Weimarischen Kreis gehören noch die 
außerhalb desselben gelegenen Amtsgerichtsbezirke 
Ilmenau und Allstedt mit Oldisleben sowie die Dörfer 
Bösleben und Kleinkröbitz, zum Eisenacher Kreis 
als Außengebiete der Amtsgerichtsbezirk Ostheim, 
das Dorf Seebach sowie die Zillbacher Forsten, zum 
Neustädter Kreis endlich die außerhalb liegenden 
Dörfer Förthen, Läwitz, Teichwolframsdorf, Rußdorf 
und Thränitz. 
Das Staatsgebiet von Sachsen-Weimar-Eisenach
	        
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