Full text: Lehrbuch des Bürgerlichen Rechts. Erster Band. (1)

128 I.Buch. Il. Abschn. Bildung der Rechtsordnung (Rechtsnormen). 
gelegtes Rechtsprinzip sich nach Zeit und Ort verschieden 
gestalten müssen. Daß man dies nicht erkannte, daß man das 
Gesetz als eine auf Wahrheit zu prüfende Erscheinung auf- 
fabte, wobei eine Wahrheit und nur eine Wahrheit zu er- 
keunen wäre, die dem Gesetze eben folge, wie einem Natur- 
wesen, das ist die Eigenart der Scholastik. Der Scholastiker 
verlegt das, was im Wirken liegt, in das Sein, und an Stelle 
der besten Wirkung will er die richtige Wirkung erkennen; 
anstatt dab verschiedenes als wirkend anerkannt wird, will 
nur das eine ihm als richtig erscheinen. Das ist ebenso, wie 
wenn ınan sagen wollte, daß eine bestimmte Völkersitte oder 
Volksgewohnheit die allein richtige sein könnte. 
Die Auslegung kann daher wechseln und muß wechseln. 
So hat beispielsweise bei dem nunmehr fast ein Jahrhundert 
alten Code civil die Auslegung viele Veränderungen erfahren. 
Alle wichtigen Ereignisse im Leben der Nation haben ein- 
gewirkt und der Auslegung die Richte gegeben; durch die 
öontwicklung der Industrie und des Handels sind innerhalb 
des nämlichen Gesetzes auf einmal Rechtssätze entstanden, 
die man früher nicht gedacht und nicht geahnt hätte: der 
sanze Apparat des Rechts des lautern Wettbewerbes liegt in 
zwei Artikeln begründet (A. 1382, 1383), denen man früher 
weitaus nicht diese Bedeutung beimessen konnte. 
V. Hiernach wird bei der Auslegung der Gesetze vor allem 
auf die Vernünftigkeit und dann auf die systematische Folge- 
richtigkeit und schließlich auf die geschichtliche Kultur- 
bewegung zurückzugehen sein. Ein Beispiel ist folgendes: der 
Unterschied zwischen dem Gebrauchsmuster und der Erfindung 
ist in den Worten der Gesetze in einer Weise wiedergegeben, 
welche dem Ausleger eine Reihe von Gedanken zu Gebote 
stellen. Das Vernünftige aber ist, den Unterschied darin zu 
suchen, daß mit dem einen eine Naturkräfteidee, mit dem anderen 
eine Raumidee geschützt wird. Mit dieser Auslegung läßt 
sich die Industrie am allerbesten sichern, der Schutz ist der 
denkbar weitgehendste, die heilsamen Bestrebungen der In- 
dustrie sind hierdurch am ausgiebigsten gedeckt; und da die 
Raumidee die einfache, wie die verwickelte Form umfaßt, so 
ist insbesondere die Möglichkeit gegeben, einen und denselben 
Gegenstand nach verschiedenen Seiten hin, patent- und muster-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.