Full text: Lehrbuch des Bürgerlichen Rechts. Erster Band. (1)

314 III. Buch. A. Rechtssubjekt. 
der Geschäftsführung, daß Verderb oder wesentliche Schädigung 
zu befürchten steht; je wichtiger die Angelegenheiten sind, 
in die jemand gestellt ist, desto eher kann die Geistesschwäche 
zur Entmündigung führen. 
iD Verschwendungssucht. 
8 128. 
I. Unter Verschwendung versteht man eine Tätigkeit, 
welche die Person in ungemessener, der vernünftigen Er- 
wägung widersprechender Weise ihres eigenen Vermögens 
entkleidet. Wird die Verschwendung zur Gewohnheit, indem 
sie sich im Inneren des Menschen als dauernde Eigenschaft 
entwickelt, so spricht man von Verschwendungssucht. 
Diese kann verschiedene seelische Gründe haben: 
1. Entweder ist die Persönlichkeit ganz ohne wirtschaft- 
liche Anlagen oder geradezu anti-wirtschaftlich, indem 
ihr jeder regelrechte Erwerb und jede regelrechte Sammlung 
des Erwerbes widerstrebt. Das ist die törichte, zwecklose 
Verschwendung. Sie beruht auf einem geistigen Mangel, der 
an Geisteskrankheit grenzen kann, aber aus diesem Grunde 
nicht zur Entmündigung führt, weil eine derartige Person 
nicht unfähig zu sein pflegt, ihre Angelegenheiten zu be- 
sorgen, wenn sie auch nach einer Richtung hin Torheiten und 
Tollheiten begeht. 
2. Der zweite Fall ist der der Aufwand- oder Luxus- 
verschwendung, welche hervorgerufen ist durch den Hang, 
den Genüssen oder Scheingenüssen der Persönlichkeit in un- 
gemessener Weise zu fröhnen. Hier ist nicht von einer zweck- 
losen Verschwendung die Rede, aber von einer Verschwendung, 
welche den augenblicklichen Genüssen die Folgezeit opfert. 
Diese Aufwandverschwendung kann Begleiterscheinung anderer 
Unregelmäßigkeiten sein, z. B. des Größenwahnes, des Alko- 
holismus, der Spielsucht. Daher kann auch die Luxusver- 
schwendung mit Geistesstörung verbunden sein; sie braucht 
es nicht: möglicherweise liegt lediglich eine sittliche Er- 
niedrigung vor. 
3. Die dritte Art von Verschwendung ist eine Ver- 
schwendung aus sittlichen Motiven, bei welchen aber
	        
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