II. Abschnitt. Trunksucht. 8 129. 315
der Schenker die wirtschaftlichen Bedürfnisse seiner und
seiner Familie außer acht läßt; so wenn jemand alles, was er
erwirbt, den Armen gibt: er handelt hier völlig sittlich,
allein in dem Selbstopfer schädigt er wesentliche Interessen
seines näheren Kreises.
II. Die Verschwendung betätigt sich natürlich zunächst
in Schenkungen, d. h. in völlig unentgeltlichen Rechtshand-
lungen. Sie äußert sich aber auch in solchen Geschäften, bei
welchen zwar ein Entgeit gegeben wird, aber entweder ein
solches, das in keinem Verhältnis zum Aufgewandten steht
oder das durch seine vorübergehende Art für das Ent-
schwundene keinen Ersatz zu bieten vermag oder völlig un-
fruchtbar, ja durch seine belastende und drückende Art für
den Vermögensstand verderblich ist; so wenn jemand sich
Luxustiere anschafft oder Prunkhäuser und Gärten baut,
deren Unterhalt sein Vermögen aufzehrt. Den unentgeltlichen
Zuwendungen ist auch Glücksspiel und Wette zuzuzählen, da
die Gewinnchance nicht als wirtschaftlicher Gegenwert für
das Aufgewandte betrachtet werden kann.
III. Auch die Verschwendung führt nicht in allen Fällen
zur Entmündigung, $ 6 Z. 2 BGB. Man tastet den Rechts-
stand der Persönlichkeit nur an, wenn die Gefahr der Ver-
armung und damit des Notstandes vorliegt, des Notstandes
des Verschwenders selber und seiner Familie, d. h. derjenigen,
für welche er zu sorgen hat. Dann kann eine Entmändigung
erfolgen, aber nur auf Antrag beteiligter Personen nach Mab-
gabe der Civilprozeßordnung 8 680, also nicht auf Antrag des
Staatsanwalts; doch können Armenverbände zur Antragstellung
berechtigt werden, $ 680 C.P.O. und $ 3 des Preuß. Ausf.G. dazu.
66) Trunksucht.
8 129.
I. Trunksucht ist zunächst gedacht als Trunksucht im
Sinne des Alkoholismus; indes muß der Morphinismus und der
Kokainismus ebenfalls hierher gerechnet werden, denn es ist
nicht abzusehen, wie die Art des Giftes einen Unterschied
machen und die schwerere Nervenvergiftung milder behandelt
werden sollte als die leichtere. So groß die Unterschiede dieser