Vorteile der Werkschulen. 21
reichten Grenze angespannt werden kann, zu gefährden vermag.
In den Werkschulen ist nun ein Mittel gegeben, den an sich sehr
berechtigten Wünschen betreffs Ausbau und Entwickelung der Fortbildungsschulen
in weitestem Maße Rechnung zu tragen und dennoch
alle die geradezu unhaltbaren Zustände zu vermeiden, die durch eine
Erteilung des Pflichtfortbildungsschul-Unterrichts in der oben verlangten
Weise entstehen würden.
Vorteile für Staat und Gemeinde.
Der Staat erkennt dies auch selbst an:
Der Verwaltungsbericht des Königl. Preuß. Landesgewerbeamtes
1907 sagt u. a.: Die von Urternehmern gewerblicher Betriebe für ihre
jugendlichen Arbeiter eingerichteten, als Ersatz der Pflichtfortbildungsschulen
anerkannten Fortbildungsschulen (Werkschulen) werden durch die Unternehmer
allein erhalten. Sie haben, wenn sie mit Verständnis und Wohlwollen
eingerichtet sind, den Vorzug, daß den Schülern weitere Schulwege erspart werden,
und daß sich der Unterricht unmittelbar und ständig an die Berufsinteressen
der Schüler anschließen kann. Ihre Höchstzahl wird zurzeit (1907) im Regierungsbezirk
Merseburg mit den 13 Schuler der Mansfeldschen Kupferschiefer bauenden
Gewerkschaft erreicht.
In Übereinstimmung mit dieser Ansicht begünstigt die Regierung
natürlich die Bildung von Werkschulen, gestattet die Verwendung nicht
seminaristisch vorgebildeter Angestellter usw. als Leiter und Lehrer
an den Werkschulen und zeigt sich auch sonst nach Möglichkeit entgegenkommend
gegenüber etwa geäußerten Spezialwünschen hinsichtlich
des Unterrichtsprogramms, der Wahl der Lehrmittel, der Lage und
Größe der Räume. Und das ist nur begreiflich, denn durch die Gründung
möglichst zahlreicher Fabrikschulen, die den allgemein zu stellenden
Anforderungen entsprechen, wird selbstverständlich die Staatskasse
immerhin nicht unerheblich entlastet.
Die Gemeinde ist in der gleichen Lage, müßte sie doch für eine entsprechende
Anzahl Schüler mehr, die nun in der Werkschule unterrichtet
werden, Räume stellen, die sie auch noch zu heizen und zu beleuchten
hätte. Dazu übernimmt ja der Staat die nach Abzug eines von der Gemeinde
für die Fortbildungsschulen etwa zu erhebenden Schulgeldes
noch übrig bleibenden Kosten für die Unterhaltung der Schulen keineswegs
ganz, sondern gewährt nur Zuschüsse, so daß die Gemeinde in die
Lage kommen kann, bis zu %, dieser Kosten aus ihren Kassen decken zu
müssen, was natürlich bei den Werkschulen in Wegfall kommt oder doch,
entschließt sich zur Förderung solcher Fabrikschulen in ihrem Gebiete
die Gemeinde zu Beiträgen, zum mindesten sehr reduziert werden
kann.