Die Unterrichtsfächer. 63
genügt, hat sie Aussicht, als ausreichender Ersatz für die Pflichtfortbildungsschule
anerkannt zu werden. Es wird für den Unternehmer damit
aber nicht genug sein; sein Ziel ist ja, sich einen Stamm möglichst tüchtiger
und fachlich theoretisch und praktisch durchgebildeter Arbeiter
zu schaffen, wofür der staatlich geforderte Unterricht nicht ausreicht.
Maßgebend sind hier z. B. für Preußen die
„Vorschriften für die Aufstellung von Lehrplänen und des Lehrverfahrens
im Deutschen und Rechnen an den vom Staate unterstützten
gewerblichen Fortbildungsschulen vom 5. Juli 1897“
mit mehreren Nachträgen, sowie die
„Grundsätze für die Erteilung des Zeichenunterrichtes in gewerblichen
Fortbildungsschulen vom 28. Januar 1907‘ (siehe Lehrpläne
im 5. Kap.).
Nach den erwähnten „Vorschriften‘‘ sind wenigstens 4 Wochenstunden
zu erteilen, wovon 2 auf deutsch und 2 auf Rechnen kommen;
bei 5 oder 6 Wochenstunden müssen 2 für Zeichnen verwendet werden.
DieEntwickelung istnundahin gegangen,daß nur in den kleinerenStädten
die Fortbildungsschulen sich mit 4 Wochenstunden begnügen, daß die
auch zulässigen Schulen mit 5 Wochenstunden fast gar nicht in Aufnahme
gekommen sind, sondern daß der überwiegende Prozentsatz.
der Fortbildungsschulen 6 Wochenstunden vorsieht. Diese Einrichtung
wird auch vom Staate als die wünschenswertere angesehen.
Hinsichtlich der Dauer des Schuljahres bestimmen die Verordnungen
bei Neugründungen wenigstens 40 Schulwochen, nur einigen älteren
Anstalten ist eine geringere Wochenzahl nachgesehen.
Da die Schulpflicht mit dem Schlusse des Schuljahres, in welchem
die Schüler das 17. Lebensjahr vollenden, endigt (Ortsstatut betreffend
die gewerblichen Fortbildungsschulen, s. Anhang), so ist im allgemeinen
ein dreiklassiger Unterricht aussreichend. Entschließt sich der Unternehmer
dessenungeachtet, durch Angliederung einer Selekta eine vierklassige
Fabriklehrlingsschule zu schaffen, so wird dies seinen Grund
vornehmlich darin haben, daß eine Anzahl der Lehrlinge vierjährige
Lehrkontrakte hat und daß die 2- und 3 jährigen kaufmännischen und
technischen Volontäre und Lehrlinge mit höherer Schulbildung besser
nicht 2 Jahre lang denselben Unterricht in der I. Klasse genießen. Sehr
ins Gewicht fallen bei diesen Erwägungen natürlich die höheren Kosten
für eine Selekta, so daß die letztere wohl im allgemeinen als Ausnahme
zu gelten hat,zumal man durch Einrichtung einer Selekta in beschränktem
Umfange (Stundenplan 2 und 5) auch schon viel Gutes erreichen kann.
Diese Selekta würde für Schüler in Frage kommen, die nach erfolgreicher
Absolvierung des Pensums der I. Klasse ihre Lehrzeit noch nicht beendet
haben und nun besonderen Unterricht in Geometrie, Algebra und Ma-