Full text : Fabrikschulen.

Die  Unterrichtsfächer.  63

genügt,  hat  sie  Aussicht,  als  ausreichender  Ersatz  für  die  Pflichtfortbildungsschule
  anerkannt  zu  werden.  Es  wird  für  den  Unternehmer  damit
aber  nicht  genug  sein;  sein  Ziel  ist  ja,  sich  einen  Stamm  möglichst  tüchtiger
  und  fachlich  theoretisch  und  praktisch  durchgebildeter  Arbeiter
zu  schaffen,  wofür  der  staatlich  geforderte  Unterricht  nicht  ausreicht.

Maßgebend  sind  hier  z.  B.  für  Preußen  die

„Vorschriften  für  die  Aufstellung  von  Lehrplänen  und  des  Lehrverfahrens
  im  Deutschen  und  Rechnen  an  den  vom  Staate  unterstützten
gewerblichen  Fortbildungsschulen  vom  5.  Juli  1897“

mit  mehreren  Nachträgen,  sowie  die

„Grundsätze  für  die  Erteilung  des  Zeichenunterrichtes  in  gewerblichen
  Fortbildungsschulen  vom  28.  Januar  1907‘  (siehe  Lehrpläne
im  5.  Kap.).

Nach  den  erwähnten  „Vorschriften‘‘  sind  wenigstens  4  Wochenstunden
  zu  erteilen,  wovon  2  auf  deutsch  und  2  auf  Rechnen  kommen;
bei  5  oder  6  Wochenstunden  müssen  2  für  Zeichnen  verwendet  werden.
DieEntwickelung  istnundahin  gegangen,daß  nur  in  den  kleinerenStädten
die  Fortbildungsschulen  sich  mit  4  Wochenstunden  begnügen,  daß  die
auch  zulässigen  Schulen  mit  5  Wochenstunden  fast  gar  nicht  in  Aufnahme
  gekommen  sind,  sondern  daß  der  überwiegende  Prozentsatz.
der  Fortbildungsschulen  6  Wochenstunden  vorsieht.  Diese  Einrichtung
wird  auch  vom  Staate  als  die  wünschenswertere  angesehen.

Hinsichtlich  der  Dauer  des  Schuljahres  bestimmen  die  Verordnungen
bei  Neugründungen  wenigstens  40  Schulwochen,  nur  einigen  älteren
Anstalten  ist  eine  geringere  Wochenzahl  nachgesehen.

Da  die  Schulpflicht  mit  dem  Schlusse  des  Schuljahres,  in  welchem
die  Schüler  das  17.  Lebensjahr  vollenden,  endigt  (Ortsstatut  betreffend
die  gewerblichen  Fortbildungsschulen,  s.  Anhang),  so  ist  im  allgemeinen
ein  dreiklassiger  Unterricht  aussreichend.  Entschließt  sich  der  Unternehmer
  dessenungeachtet,  durch  Angliederung  einer  Selekta  eine  vierklassige
  Fabriklehrlingsschule  zu  schaffen,  so  wird  dies  seinen  Grund
vornehmlich  darin  haben,  daß  eine  Anzahl  der  Lehrlinge  vierjährige
Lehrkontrakte  hat  und  daß  die  2-  und  3  jährigen  kaufmännischen  und
technischen  Volontäre  und  Lehrlinge  mit  höherer  Schulbildung  besser
nicht  2  Jahre  lang  denselben  Unterricht  in  der  I.  Klasse  genießen.  Sehr
ins  Gewicht  fallen  bei  diesen  Erwägungen  natürlich  die  höheren  Kosten
für  eine  Selekta,  so  daß  die  letztere  wohl  im  allgemeinen  als  Ausnahme
zu  gelten  hat,zumal  man  durch  Einrichtung  einer  Selekta  in  beschränktem
Umfange  (Stundenplan  2  und  5)  auch  schon  viel  Gutes  erreichen  kann.
Diese  Selekta  würde  für  Schüler  in  Frage  kommen,  die  nach  erfolgreicher
Absolvierung  des  Pensums  der  I.  Klasse  ihre  Lehrzeit  noch  nicht  beendet
haben  und  nun  besonderen  Unterricht  in  Geometrie,  Algebra  und  Ma-