Beitimmungen des Oherfommandos,
Das Sparkajfenbud) bleibt in Verwahrung und Verm:
an Über den ar Die Sparfajje abauführenden Betrag FaaENe: oe —Parkajje,
Ssugendlichen bei der Löhnung eirte Befcheinigung zu erteilen, aus igeber dem
er er ai hl he Belrng abgeführt wird. EN ergibt,
Jugendliche ift ferner berechtigt, bei dem Arbeit on
den Nachtveis über die erfolgte Einzahlung ar die Spartafte a uonatlich einmal
‚53. Der Gemeindeborjland des jeweiligen Aufenthaltsortes d 2 % |
darf während der Dauer des Kriegszuftandes die Zuftimmung Y ne dlichen
aus den Sparguthaben ($ 2, Abjab 1) mur erteilen, wert das toohlee 1 ugen
ejje de3 Jugendlichen e3 augrahmsmeije erfordert, oder went die Dahl unter
füllung dem Jugendlichen obliegender gejeglicher Unterhaltungs a er
moraliicher Unterftügungsverpfiichtungen notwendig tjt; foreit Mn ‚chen Oder
um gejebliche Unterhaltungspflichten handelt, joll der Gemeinbevortand vı mt
Zuftimmung des Srhabers Der elterlichen Gewalt oder Des Bormundes vn ae Det
Die Entjcyeidung trifft der Gemeindeboritand rtach freiem Ermefien: nen.
jäglich ift bahirt zu jtreben, daß aus dem ungewöhnlich hohen Acheitannn! grund»
Kriegszeit dem „Jugendlichen eitt Sparguthaben für die Friedenzzeit v BI et
Der Gemeindevoritand far die Ausführung der ihm hi eroietben joll.
Aufgaben bejonders fommunalen Dienfttellen (3. B. der Kae mach esegenden
tunftöitille, Dem fommunaler Arbeitamt, der Berufsoormundfchaft) a
Dieje Übertragung ift in der Gemeinde öffentlich befartittzugebent. ertragen,
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ng, u nme‘ er und Die Sparkafjertbücher in Verwahrung und Venvai-
‚., Von Urbeitgebern, weldhe regelmäßig für eirte größere C% ich
Einzahlungen zu leijten haben, Tan die Sparfajje bie Oinenhun Be en
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des \ altsorte3. gegenüber der Sparfajfe genügt die jchriftii .
mit Dem Dienftjiegel verjeherte Bejcheinigung des en Nee 3
al? anpaber des Sparfajjerrbuches eingetragene Perjort im Gemeindebezirf aufbäit
& 3 . ort der Beerdigung bes Arbeitäverhältnifjes hat der Arbeitgeber der
par alle Anzeige zu eritatter, Die ihrerfeitö Den Gemeindeborjland des Aufenthalte-
ories Des Jugendlichen benahrichtigt unter Mitteilung ber Höhe be3 Guthabens
Spartaflen eniflanben. 10 It ’b Spartoffenguthaben bei verfchiedenen öffentlichen
| , er Gem boritand’ sat, Thernveiiint
h Siiemmeniegung N Veronlaffen eindevoritand' berechtigt, deren lberweiling
. Bei Beendigung des Kriegszujtandes hat die Sparkajje die in ih der
nahrjam be nölichen Sparfajjenbücher dem Gemeinbenentand) des teten ihr pn
en Aufenthaltöortes der eingetragenen Jnhaber zur Verfügung zu ftellen.
nd Ka Die Musbinbig hat für bie Löichung des eingetragenen Sperrbermerfs (32)
su hingen. Andigung der Sparfaffenbücer ar die gejeblich Berechtigten Sorge
8.7. Die Guts- und Gemeindevorft im Sinne di Ä
den Gern nbeortänen lei orfteher ftehertim Sinne diefer Befanntmadung
. . Zutwiderhandlungen der Arbeitgeber gegen die Vorfchriften n. $$ 1 bis >
merben auf Grund des $ Ib des Gejeges über den ee angBsuflan beitraft.
Haß he bereit anf Die an bee witt am 3. April 1916 mit der Maßgabe in Kraft,
M te tiefem Ta It
Unfange Ymtvendurg findet ge ftattfindenden Lohnzahlungen in vollem
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