Full text: Kriegs-Gesetze – Verordnungen und Bekanntmachungen Heft 7 (7)

Nachtrag. 
mit anderen Spinnftoffer oder Gefpiniten oder mit Pferdehaaren, jedoch ohne 
Beimifchung von Seide, Wolle oder andern Tierhaarer: Me 
Spitenftoffe und Spiben aller Art einjchließlich der Einjasipigen, Kanten nd 
abgepaßten Waren au Spigen oder Spigenftoffen der Nr. 464aje 
Stidereien auf nichtjeidenen Grundftoffen der Nr. 4658/e, auch über ein Dritter 
der zu beitidenden Fläche fertige Stidereien. | 
Aus Unterabfhnitt D. Andere pfianzlihe Spinnftoffe, bearbeitet des 
ipinjte und Waren aus Gefpinjtern von Spinnjtoffen des Unterabfchnitts D- 
Dichte Gewebe für Möbel- und Zimmerausitattung aus Jute, gefärbt, bedrurt 
burtgemwebt, gemujtert, der Nr. 490, ‚ 
Samt und Plülch, jamt- und plüfchartige Gewebe aus Gefpinften von Spinn: 
ftoffert des UnterabichrtittS D ohne Beimifchung von tierischen Spinnitoffen 
oder bon Baumtvolle, der Nr. 491, 
Gaze, TÜlL und ähnliche undichte Gewebe außer Ramiejchläuchen zu Slüh- 
itrümpfen (Glühlörpern) der Nr. 499, 
Spigenftoffe und Spigen aller Art einjchließlich der Einfabipigen, Kanten und 
abgepaßter Waren aus Spiben oder Spibenftoffer der Nr. 501. 
Aus Unterabjehnitt E. Buchbinderzeugitoffe, Bausleintmwand, wajjerdichte 
Gewebe, Gewebe mit aufgetragenen Schleif- oder Poliermitteln; Kinoleum ud 
ähnliche Stoffe: 
Buchbinderzeugitoffe, g.att oder gepreßt; Pausleinward, Wachstuch, Mater- 
feinwand (Maieriuh) und antdere wajjerdichte Gewebe der Nrr. 503 big 506 
mit Ausnahme der Wachstuchunterlagen und des Oltuch3 der Nen. 5052/b, 
Tapeten, Lirkrufta und dergleichen aus Lirrofeum oder ähnlichen Stoffen 
der Nr. 510. 
Aus Unterabjchnitt H. Stieider, Pustwaren und fonjtige genähte Gegen- 
ftände aus Gefpinjttwaren oder Filzen, ardermeit richt genannt, Kleider, Rubivareıt 
und fonjtige gerähte Gegenftände aus Gejpinjtwaren oder Filzen, artderweit nicht 
enannt: 
’ ganz oder teilmeijel) aus Seide?) der Nın. 517a/d aus maljerdichten 
Gemeben (auögenommen Sautjchuf- und Guttaperchagemebe) der rn. 521 a,b. 
Aus Unterabihritt J. Künftlihde Blumen aus Gejpinftwaren, Negen- 
und Sonnenschirme, Schuhe aus Gefpinftwaren oder Filzen. 
Künftlihe Blumen aus Gejpinitwaren, fertige; Beftandteile jolcher fünftlichen 
Blumen, 3. B. einzelne Blätter, Stiele, Staubfäden, Samenfapfeln, rücıte 
uww.; Stofficjläuche zu Stielen; Regen- und Sonnenjchirme der Kerr. 523/525. 
Aus Unterabiänitt K. Menjcherrhaanre und Waren daraus, zugerichtete 
Schmudfedern, Yächer und Hüte. 
Menjchenhaare und Waren daraus, zugerichtete Schmudfedern, Fächer und Hüte 
der Ir. 528/542. 
Aus Unterabfehnitt L. Ubfälle von Gejpinjtmaren und dergleichen: 
Durngabfalljeide der Nr. 543c. 
III. Die angegebenen Nummern find Ausfuhrnummern des 
tatiftiiden Warenverzeichnijies. 
IV. Wegen der pfianzlichen und tierifcherr Spinnftoffe einfchlieplich der Yaare 
und Borfter des 1. Abfchrrittes des Zolltarifs (Nr. 28a/i, 1440 -f, 145a/c, 146, 
151 des ftatiftiichen Warenverzeichrriffes) wird auf die Befanntmadhung von 
16. Sebruar 1916 veriviefert. 
1) Siehe Anmerfung auf Seite 143. 
& ne lütterungen mit Geipinftimaren, Säume, Schnüre, Gurte bleiben außer 
etraıt. 
144
	        
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