Nachtrag.
mit anderen Spinnftoffer oder Gefpiniten oder mit Pferdehaaren, jedoch ohne
Beimifchung von Seide, Wolle oder andern Tierhaarer: Me
Spitenftoffe und Spiben aller Art einjchließlich der Einjasipigen, Kanten nd
abgepaßten Waren au Spigen oder Spigenftoffen der Nr. 464aje
Stidereien auf nichtjeidenen Grundftoffen der Nr. 4658/e, auch über ein Dritter
der zu beitidenden Fläche fertige Stidereien. |
Aus Unterabfhnitt D. Andere pfianzlihe Spinnftoffe, bearbeitet des
ipinjte und Waren aus Gefpinjtern von Spinnjtoffen des Unterabfchnitts D-
Dichte Gewebe für Möbel- und Zimmerausitattung aus Jute, gefärbt, bedrurt
burtgemwebt, gemujtert, der Nr. 490, ‚
Samt und Plülch, jamt- und plüfchartige Gewebe aus Gefpinften von Spinn:
ftoffert des UnterabichrtittS D ohne Beimifchung von tierischen Spinnitoffen
oder bon Baumtvolle, der Nr. 491,
Gaze, TÜlL und ähnliche undichte Gewebe außer Ramiejchläuchen zu Slüh-
itrümpfen (Glühlörpern) der Nr. 499,
Spigenftoffe und Spigen aller Art einjchließlich der Einfabipigen, Kanten und
abgepaßter Waren aus Spiben oder Spibenftoffer der Nr. 501.
Aus Unterabjehnitt E. Buchbinderzeugitoffe, Bausleintmwand, wajjerdichte
Gewebe, Gewebe mit aufgetragenen Schleif- oder Poliermitteln; Kinoleum ud
ähnliche Stoffe:
Buchbinderzeugitoffe, g.att oder gepreßt; Pausleinward, Wachstuch, Mater-
feinwand (Maieriuh) und antdere wajjerdichte Gewebe der Nrr. 503 big 506
mit Ausnahme der Wachstuchunterlagen und des Oltuch3 der Nen. 5052/b,
Tapeten, Lirkrufta und dergleichen aus Lirrofeum oder ähnlichen Stoffen
der Nr. 510.
Aus Unterabjchnitt H. Stieider, Pustwaren und fonjtige genähte Gegen-
ftände aus Gefpinjttwaren oder Filzen, ardermeit richt genannt, Kleider, Rubivareıt
und fonjtige gerähte Gegenftände aus Gejpinjtwaren oder Filzen, artderweit nicht
enannt:
’ ganz oder teilmeijel) aus Seide?) der Nın. 517a/d aus maljerdichten
Gemeben (auögenommen Sautjchuf- und Guttaperchagemebe) der rn. 521 a,b.
Aus Unterabihritt J. Künftlihde Blumen aus Gejpinftwaren, Negen-
und Sonnenschirme, Schuhe aus Gefpinftwaren oder Filzen.
Künftlihe Blumen aus Gejpinitwaren, fertige; Beftandteile jolcher fünftlichen
Blumen, 3. B. einzelne Blätter, Stiele, Staubfäden, Samenfapfeln, rücıte
uww.; Stofficjläuche zu Stielen; Regen- und Sonnenjchirme der Kerr. 523/525.
Aus Unterabiänitt K. Menjcherrhaanre und Waren daraus, zugerichtete
Schmudfedern, Yächer und Hüte.
Menjchenhaare und Waren daraus, zugerichtete Schmudfedern, Fächer und Hüte
der Ir. 528/542.
Aus Unterabfehnitt L. Ubfälle von Gejpinjtmaren und dergleichen:
Durngabfalljeide der Nr. 543c.
III. Die angegebenen Nummern find Ausfuhrnummern des
tatiftiiden Warenverzeichnijies.
IV. Wegen der pfianzlichen und tierifcherr Spinnftoffe einfchlieplich der Yaare
und Borfter des 1. Abfchrrittes des Zolltarifs (Nr. 28a/i, 1440 -f, 145a/c, 146,
151 des ftatiftiichen Warenverzeichrriffes) wird auf die Befanntmadhung von
16. Sebruar 1916 veriviefert.
1) Siehe Anmerfung auf Seite 143.
& ne lütterungen mit Geipinftimaren, Säume, Schnüre, Gurte bleiben außer
etraıt.
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