Da die Widerlegung dieser Worte den Gegenstand
dieses Buches bildet, sollen sie, obwohl sie jedem Deut-
schen ins Herz gebrannt sind, in ihrem Zusammenhang
hier abgedruckt werden:
„Die allüerken und afsoziierken Regierungen erklären,
und Deutschland erkennk an, daß Deutschland und seine
Verbündeten als Urheber (pour les avoir causés, for cau-
sing) für alle Verluste und Schäden verantwortlich sind,
die die allüerken und afsoziierken Regierungen und ihre
Skaatsangehörigen infolge des Krieges, der ihnen durch
den Angriff Deukschlands und seiner Verbündeken auf-
gezwungen wurde, erliklen haben.“
Dieser Arkikel behaupkek also erstens, daß Deutschland
für die Schäden, welche die assozüerken und allüerken Re-
gierungen im Kriege erlikten haben, deshalb verankwork-
lich sei, weil Deutschland sie verursacht habe. Zweitens,
daß Deutschland und seine Verbündeken durch ihren An-
griff den allüerken und assozüerken Regierungen den Krieg
aufgezwungen haben.
Ich möchke hier gleich einschalken, daß die zweite die-
ser beiden Behauptungen, selbst wenn man annimmk,
daß die deukschen Kriegserklärungen keine Verkeidigungs-
maßregeln waren, deshalb falsch ist, weil sie höchstens auf
zwei von den Signakarmächken zukriffk.
Deutschland hak keiner anderen Machk den Krieg er-
klärk als Frankreich und Rußland. Die gegen uns am
4. August rg#4 ausgesprochene Kriegserklärung Eng-
lands kann man vielleicht noch, immer unker der Voraus-
letzung, daß diese beiden Kriegserklärungen und der Ein-
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