laut des Artikels a31 heraus nichk erschöpfend zu beank-
worken. Und in der Tat hat noch vor kurzem eine pazi—
fistische Zeitschrift, den Spuren des ehemaligen Reichs-
ministers Dr. Köster: folgend, behaupkek, daß der Arki-
kel 2u gegen Deutschland und seine Verbündeken gar-
nicht den Vorwurf erhebe, die Schuld am Kriege zu kra-
gen, sondern nur zum Ausdruck bringe, daß es ihn erklärt
und veranlaßk habe, und daß Deutschland, auch wenn
dieser Arkikel nicht gestrichen würde, ohne seiner Ehre und
seiner Würde ekwas zu vergeben, bedenkenlos in den
Völkerbund einkreken könnke. Eine solche Auslegung ließe
sich selbst dann nichk rechkfertigen, wenn über den Sinn
des Arkikels nur sein Worklauk entscheiden könnke. Denn
wer einen Krieg erzwingk, verschuldek ihn auch. Aber es
handell sich garnichk um das, was der Artikel sagt, son-
dern um das, was er nach der Ansicht seiner Verfasser
sagen sollte, was das deutsche Volk, als es seinen In-
halt erfuhr, die deuksche Volksvertrekung, als sie über
ihn verhandelke, und die deulschen Bevollmächtigken, als
sieihn unkerzeichneken, in ihm erblickken und was die ganze
1) Die „Menschheie“ vom 3. November 1924.
a) Dr. Köster hat in der unter dem Titcel „Deutschland und die
Schuldfrage“ von Dr. Wilhelm Ziegler im Verlag für Policik und Wirt-
schaft berausgegebenen Aufsatzsammlung den Versuch gemacht, nachzu-
weisen, daß durch den Arcikel 231 nur die zivilrechtliche Entschädigungs-
pfliche sestgestelle werden sollte. Dr. Eugen Fischer, Sekretär im parla-
mentarischen Untersuchungsausschuß, hat ihn in seiner Schrife „Kriegs-
schuldfrage und Außenpolitik“ durch den Hinweis darauf widerlegt, daß
die zioilrecheliche Ersaszfliche ja allen am Kriege beteiligten Staaken,
die Schäden verursacht haben, hätte auferlegt werden müssen.
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