Welt aus ihm herausgelesen hat und herauslesen sollte.
Es kann nun aber kein Zweifel darüber bestehen, daß es
die Absichk der assoziierken und alliierken JMächte war,
durch diesen Arkikel Deutschland der vorbedachten
und vorbereikeken Herbeiführung des Welkkrieges
zu beschuldigen, und daß das deutsche Volk, die deutsche
Regierung und ihre Bevollmächkigken und die ganze
Welk diese Anklage im Arkikel 231 ausgesprochen sahen.
Schon in der Rede, mik der Graf Brockdorff-Rantzan
kapfer und freimütig die Ansprache beankworkeke, die Clé-
menceau bei der Überreichung der Friedensbedingungen
bielk, erhob er Einspruch dagegen, daß von Deutschland
verlangk würde, es solle sich dazu bekennen, allein am
Ausbruch des Krieges schuldig zu sein. Er sagke: „Es
wird von uns verlangk, daß wir uns als die allein Schul-
digen am Kriege bekennen. Ein solches Bekennknis wäre
in meinem Munde eine Lüge.“ In der Noke vom 13. Mai
erhob er von neuem Einspruch gegen den Artikel 231, in-
dem er den grundlegenden Gedanken des Verkrages,
die Enkschädigungspflicht durch die Alleinschuld Deutsch-
lands am Kriege zu begründen, zurückwies. „Das deutsche
Volk“, so wird in dieser Noke gesagk, „hak den Krieg
niemals gewollt und würde einen Angriffskrieg niemals
unkernommen haben. Im Bewußtsein des deutschen Vol-
kes ist dieser Krieg steks ein Verkeidigungskrieg gewesen.
Auch die Auffassung der allüerken und assoziierken Re-
gierungen, wer als Urheber des Krieges zu beschuldigen
ist, wird von den deutschen Delegierken nichk gekeilk. Sie
vermögen der früheren deutschen Regierung nichk die
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