nehmen, wenn nicht eine dritte Macht da sei, die sich die-
selben Dinge aneignen will und kann.“ Die große Mehr-
heit des Hauses stand auf enkgegengesetzkem Standpunkt.
Der Abgeordneke Milnes sagke: „Kein Nakurrecht
kann durch Maßregeln verletzk werden, die wir zu unse-
rer eigenen Sicherheit ergreifen mußken. Es ist die ver-
werflichste aller Moralvorschriften (the most
flagitious of all descriptions of morality), die das Ver-
langen erhebk, daß man eine Gelegenheikt zur
Selbsterhaltungnichk benutzk.“
Der Abgeordneke Lushingkon ging noch weiter. Er
sagke: „Das ursprüngliche Rakurrechk, das Fundament
des Völkerrechts, ist die Selbsterhalkung des Jenschen.
Auf die Kennknis seiner Nakur muß die Wissenschaft
von seinen Pflichken sich gründen. Wenn er fühlk, daß
ihm eine gewaltige Gefahr droht, und sein Verstand ihn
die Mittel zu ihrer Abwehr finden läßk, muß er den
sophistischen Tropf (the sophistical trifler) zurück-
weisen, der ihm erzählk, es sei seine moralische Pflicht
gegen seine M#i#tmenschen, zu warken, bis die Gefahr über
sein körichkes Haupk hereinbrichk, damik er dem Werk-
zeug, durch das er vernichkek werden soll, nur ja keinen
Schaden zufüge. Auf Grund dieses allgemeinen Grund-
satzes des Nakurrechks und des VBölkerrechts behaupke
ich, daß die Expedikion gegen Kopenhagen mo-
ralisch und nokwendig war.“
Und Lord Palmerston, der damals noch sehr junge,
später so berühmt gewordene große briktische Staaks-
mann, verkeidigke die Regierung mit folgenden Worken:
„Es ist von einem ehrenwerken Gentleman sehr viel von
Völkerrechk, Gerechkigkeik und Polikik gesprochen wor-
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