Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1823. (18)

schaft  und  unter  erschwerenden  Umstaͤnden
  veruͤbter  Diebstaͤhle,  neben  der
Verbindlichkeit  zu  Verguͤtung  des
Schadens,  beziehungsweise  unter  solidarischer
  Verbindlichkeit  mit  seinen
Genossen,  und  zur  Bezahlung  seiner
Haft=  so  wie  eines  angemessenen  Theils
der  Untersuchungs-Kosten  unter  Berücksichtigung
  seines  lange  angedauerten
  Arrestes  eine  viermonatliche
Festungsstrafe;

b)  der  Barbara  Rues,  von  Urach,  wegen
  gewerbsmäßiger  Begünstigung  von
Diebstählen,  neben  solidarischer  Verbindlichkeit
  zum  Ersatze  des  Schadens
und  zu  Bezahlnug  ihrer  Haft=  so  wie
eines  angemessenen  Theils  der  Unrersuchungs-Kosten
  eine  viermonatliche
Zuchthausstrase  zuerkannt.

Am  B.  Februar  wurde:

7.  gegen  Christiane  Hafner,  von  Lomersheim,

  O.  A.  Maulbronn,  wegen  Eidesbruchs,

  ein  Zusah  von  sechs  Wochen
zu  der  am  :5.  Jannar  d.  J.  wider  sie
erkannten  einjährigen  Zuchthausstrafe

(Reg.  Blatt  S.  211)  auögesprochen.
Am  11.  Februar  wurden  verurtheilt:



#&#.Johann  Carl  Schuler,  v#en  Backnang,

wegen  Veruntreuung  und  wiederholten

Bagirens,  neben  dem  Ersatze  des  Schadens

  und  Bezahlung  seiner  Arrest=Azungs=
  und  Untersuchungs=  Kosten
zu  zweim  onatlicher  Festungsstrase
und  nachheriger  Einschließung  in  eln
Zwangs-Arbeitshaus  auf  wenigstens.
zwei  Monate;

die  zu  Ludwigsburg  in  Untersuchung
gekommene  Dorothee  Welling,  von
Groß-Beottwar,  O.  A.  Marbach,  wegen
wicberholten  Diebstahls,  neben  dem
Ersatze  des  Schadens  und  Bezahlung
der  Untersuchungs-Kosten  zu  sieben
monatlicher  Zuchthauestrase  und
nachheriger  Einsperrung  in  ein  Zwangs-Arbeitshaus
  bis  zu  erprobter  Besserung,
wenigstens  aber  auf  die  Dauer  von
vier  Monaten;z

1°.  Heinrike  Reisser,  von  Stuttgarr,

wegen  wiederholten  Diebstahls  und  Unterschlagung,
  neben  dem  Ersatze  des
Schadens  und  der  Untersuchungs-Kosten
zu  vierzehenmonatlicher  Zuchthausstrafe
  und  nachheriger  Einsperrung  in
ein  Zwangs-Arbeitohaus  bis  zu  erprobter
  Besserung,  wenigstens  aber  auf  sieben
  Monate.

Am  15.  Februar  wurde:

11.  Anton  Dörr,  von  Pfedelbach,  O-A.

Oehringen,  der  zu  Neckarsulm  in  Untersuchung
  gekommen  ist,  wegen  wiederholter
  gewerbsmäßig  verübter  Betrüg-