reien, neben dem Ersatze des Schadens
und Bezahlung seiner Arrest-Azungsund
Untersuchungs-Kosten zu achtzehenmonatlicher
Zuchthausstrafe und
nachheriger Einsperrung in ein Zwangs-Arbeitohaus
bis zu erprobter Besserung,
wenigstens aber auf neun Monate
verurtheilt.
Am 18. Februar wurde:
2. dem Ludwig Leitenberger, Bäker
zu Brackenheim, wegen Ehebruchs,
eine dreimonatliche Festungsstrafe
und wegen frecher Lügen vor Gericht
ein Zusatz von acht Tagen, neben
Zuscheidung der Untersuchungs-Kosten,
und
13. dem Jakob Hiltwein, von Dörrmenz,
O. A. Maulbronn, wegen Ehebruchs,
versuchter unfreiwilliger ehebrecherischer
Unzucht und wegen verläumderischer
Bezüchte, neben Bezahlung der
Untersuchungs-Kosten eine fünfmonatliche
Festungsstrafe zuerkannt.
Am 20. Februgr wurden verurtheilt:
14. der zu Heilbronn in Untersuchung gekommene
Knopfmacher Julius Heister,
von Leipzig, wegen ehebrecherischen Conkubinats,
neben Bezahlung seiner Haftund
der Hälfte der Untersuchungs-Kosten
zu drei und einhalbmonatlicher
Festungsstrase und. nachheriger
Ausweisung aus dem Königreiche;
15. der zu Reckarsulm in Untersüchung
gekommene Korbmacher Franz Vetter,
von Reckar-Gerach, im Großhetgthum
Baden, wegen gqualificirter wie
derholter Diebstähle, neben dem Er##te
des Schadens und Bezahlung sen
Haft= und Untersuchungs-Kosten zu
ein jichriger Zuchthausstrafe mit etner
körperlichen Züchtigung von fünf
und zwanzig Stuockstreichen, und zu
nachheriger Ausweisung aus dem Ki
nigreiche;
16. Jakob Friedrich Weber, Schneider
von Ellhofen, O. A. Weinsberg, wegen
wiederholten Diebsiahls und wiederhol
ten Vagirens, ferner wegen Vemnss
und Brechung eines Handgelübdee, guch
Lügen vor Gericht, neben dem Erseke
des Schadens und Bezahlung stinet
Arrest= und Untersuchungs= Kosien zu
zwanzigmonatlicher Zuchthausstrafe
und nachheriger Einsperrung in ein
Zwangs= Arbeitshaus bis zu erprobter
Besserung, wenigstens aber auf die
Dauer von zehen Monaten.
Am z:. Februar wurden verurtheilt:
17. Johann Friedrich Huͤbner, von
Unter-Eisisheim, O. A. Heilbronn, we-