Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1823. (18)

gen  Betrugs,  Veruntreuung,  Diebstahls,
Vagirens,  asotischen  Lebenswandels,
Injurie  gegen  seine  Mutter  und  Amotion
  an  derselben,  neben  dem  Ersaßze
des  Schadens  und  Bezahlung  seiner
Arrest=  Azungs=  und  Untersuchungs-Kosteu
  zu  sechömonatlicher  Festungsstrafe;

13.  die  bei  dem  O.  A.Gerichte  Stuttgart
in  Untersuchung  gekommene  Dorothee
Näher,  von  Zell,  O.A.  Eßlingen,  wegen
  wiederholten  Vagirens,  und  wegen
ungebührlichen  Betragens,  auch  frecher
Lügen  vor  Gericht,  neben  Bezahlung
ihrer  Arrest=  Azungs=  und  Untersuchungs
  =  Kosten  zu  viermonatlicher
Zuchthausstrafe;
19,  der  bei  dem  Criminalamte  Stuttgart
in  Untersuchung  gekommene  vormalige
Stabs-Fourier  bei  der  Gensdarmeric,
Christian  Ferdinand  Auberlen,  von
Kirchheim,  wegen  großer  Unterschlagung,
  neben  dem  Ersatze  des  Veruntreuten
  samt  Zinsen  und  Bezahlung
seiner  Arrest-Azungs=  und  Untersuchungs-Kosten,
  auch  neben  Verlust  seiner
  Milirär-Verdienst=  Medaille  zu
einjähriger  Festungsstrafe.

Am  235.  Februar  wurde:
20.  der  Schultheiß  Christoph  Mossang,
von  Roigheim,  O.  A.  Neckarsulm,  we-263



gen  verübter  Erpressungen  durch  Mis#-brauch
  seines  Amtes,  wegen  Unterschlagung
  und  unerlaubter  Geschenk-Annahmen,
  auch  wegen  eines  minder  bedeutenden
  Dienst-Vergehens  von  seinem
  Amte  cassirt,  zu  Bekleidung
eines  öffentlichen  Amtes  für  unfähig
erklärt,  und  neben  der  Verbindlichkeit
zur  Erstattung  des  Erpreßten,  und  der
erhaltenen  Geschenke,  so  wie  zum  Ersatze
  des  Schadens  und  2  der  Unterfüuchungs=
  Kosien  zu  vierwöchiger  Festungsstrafe
  mit  angemessener  Beschäftigung
  innerhalb  der  Festung  verurtheilt.


Am  27.  Februar  wurden  verurtheilt:


à1.  Barbara,  Ehefrau  des  Jakob  Heimerdinger,

  Millers  zu  Kaltenwesten,
O.  A.  Besigheim,  wegen  mehrerer  ausgezeichneter
  Diebstähle,  worunter  ein
großer  begriffen  ist,  neben  dem  Ersatze
des  Schadens  und  Bezahlung  ihrer
Arrest-Azungs=  und  Untersuchungs-Kosten
  zu  sechsmonatlicher  Zuchthausstrafe;


à#.  Gottlieb  Wolf,  von  Stetten,  O.  A.

Cannstadt,  wegen  eincs  in  verabredeter

Gemeinschaft  mit  Andern  verübten  bedeutenden

  Holz-Excesses  und  wegen  gewaltsamer,

  zum  Theil  mit  thätlicher
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