Full text : Lesebuch zur Geschichte Bayerns.

(159  )
1b.
Bestellzettel
für
Christian  Pabsten,  Fuhrmann  zu  Gräfenberg,

zur  mündlichen  Verhandlung
auf  den  10ten  August  1839.

 

Auf  die  von  Chriftian  Pabsten,  Fuhrmann  zu  Graͤfenberg

wider

Johann  Gottlieb  Ungern,  Fabrikanten  daselbst

wegen  Zehn  Thaler  Fuhrlohn

angemeldete  Klage  ist  obengenannter  Tag  zur  muͤndlichen  Verhandlung  anberaumet  worden.
Für  den  Fall,  daß  Kläger  bis  dahin  von  Beklagtem  nicht  befriedigt  worden,  wur

daher  Kläger  andurch  vorgeladen,  den  10ten  ÄAugust  1839  Nach  mittags  um  5  Uhr  vor

unterzeichnetem  Gericht  versönlich)  —  oder  durch  einen  nach  §8  —  des  Gesetzes  vom

1  öten  Mai  1839  hinreichend  legitimircen  und  vollständig  instruirten  Bevollmächtigken  zur

mündlichen  Verhandlung  zu  erscheinen  und  die  angemeldete  Klage  vollständig  vorzubringen.

Kläger  hai  zugleich  im  Termin  die  auf  das  angezeigte  Schuldverhäleniß  sich  beziehenden
Urkunden,  wenn  dergleichen  vorhanden,  mit  zur  Stelle  zu  bringen,  auch  die  etwanigen
anderen  Beweismittel  anzugeben,  und  nach  Erörterung  der  Sache  der  sofortigen  Ertheilung
eines  Bescheids  gewärtig  zu  sein.

Öschanz  den  Zien  August  18  37.

HKonigl.  Sachs.  Justizamt  alida.
J.  I.
Unterschrift  des  Gerichtsvorstandes.

 

Anmerkung  ')  Ist  eine  Gemeinheit  oder  andere  Genossenschaft  zu  citiren,  so  ist  anstatt:  „persönlich“
  zu  setzen;  „durch  ihre  Vorskeher"  und  nach  §  8  zugleich  §  9  anzuziehen.