8 48. Die Rechtsfolgen der Pflichtverletzung. 471
stimmende und charakteristische Merkmal des größten Teiles der un-
eigentlichen Amtsdelikte.
Solche besondere, schwerere Strafandrohungen sind gerichtet:
a) gegen einen -Beamten, der mit Personen, gegen welche er eine
Untersuchung zu führen hat oder welche seiner Obhut
anvertraut sind, unzüchtige Handlungen vornimmt; sowie
gegen einen Beamten, welcher in Gefängnissen oder öffentlichen
. ... Anstalten beschäftigt oder angestellt ist, wenn er mit den
in das Gefängnis oder in die Anstalt aufgenommenen Personen
unzüchtige Handlungen vornimmt; 8 174, Ziff. 2 und 3°);
ß) gegen einen Beamten, welcher einen Gefangenen, dessen Be-
aufsichtigung, Begleitung oder Bewachung ihm anvertraut
ist, schuldbarer Weise entweichen läßt oder dessen Befreiung
bewirkt oder befördert; $ 347 verglichen mit $ 121;
y) gegen einen Beamten, welcher eine ihm amtlich anver-
traute oder zugängliche Urkunde vorsätzlich vernichtet, bei
Seite schafft, beschädigt oder verfälscht; $ 348, Abs. 2, 349 ver-
glichen mit 8 135; insbesondere gegen einen Beamten im
Dienste des auswärtigen Amtes, welcher die Amtsverschwiegen-
heit dadurch verletzt, daß er ihm amtlich anvertraute
oder zugängliche Schriftstücke oder eine ihm von seinem Vor-
gesetzten erteilte Anweisung oder deren Inhalt anderen wider-
rechtlich mitteilt; $ 353a, Abs. 1;
ö) gegen einen Beamten, welcher Gelder oder Sachen, die er in
amtlicher Eigenschaft empfangen oder in Gewahrsam
hat, unterschlägt; $ 350 verglichen mit $ 246;
ge) gegen einen Postbeamten, welcher die der Post anver-
trauten Briefe oder Pakete in anderen als den im Gesetze
vorgesehenen Fällen eröffnet oder unterdrückt etc.; 8 354 ver-
glichen mit $ 299;
&) gegen einen Telegraphenbeamten, welcher die einer Tele-
graphenanstalt anvertrauten Depeschen verfälscht
oder rechtswidrig eröffnet, unterdrückt, mitteilt etc.; 8355 ver-
glichen mit $ 299;
n) gegen einen Advokaten, welcher bei ‘den ihm vermöge
seiner amtlichen Eigenschaft anvertrauten
Angelegenheiten in derselben Rechtsfrage beiden Parteien durch
Rat oder Beistand pflichtwidrig dient; $ 356 verglichen mit 8 266.
b) Einige andere strafbare Handlungen, die auf Anwendung phy-
sischer Gewalt beruhen, werden deshalb an einem Beamten
härter bestraft als an anderen Personen, weil die ihm anvertraute
Amtsgewalt ihm die Begehung der Tat erleichtert und weil die auf den
Widerstand gegen Beamte, die sich in rechtsmäßiger Ausübung
1) Vgl. auch 8 181, Abs. 2.