Full text: Das Staatsrecht des Deutschen Reiches. Vierter Band. (4)

Vorbemerkung. 
Ill 
Infolge der Veränderungen, welche das Militär- und Marinewesen und das Finanz- 
wesen des Reichs durch die zahlreichen seit dem Erscheinen der 4. Auflage (1901) 
erlassenen Gesetze, Verordnungen usw. erfahren haben, mußten viele Teile dieses 
Bandes neu bearbeitet werden. Das Manuskript wurde Ende Juli unmittelbar vor 
dem Ausbruch des großen Krieges abgeschlossen. 
m U UN UP UN UM 
8 101. 
g 102. 
8 108. 
8 104. 
8 106. 
8 106. 
& 107. 
$ 108. 
$ 109. 
95. 
96. 
97. 
98. 
99. 
100. 
Inhaltsverzeichnis. 
Vierzehntes Kapitel. 
Die bewaffnete Macht des Reiches. 
Erster Abschnitt. 
Verfassungsrechtliche Grundlagen. 
Allgemeine Prinzipien 
Die Einheitlichkeit des Militärrechts und der Heereseinrichtungen“ 
Der Oberbefehl über die bewaffnete Macht des Reiches . 
Die Gemeinschaft der Lasten und Ausgaben für die bewaffnete Macht . 
Die Militärhoheitsrechte der. Einzelstaaten 
Die Festungen und Kriegshäfen 
Zweiter Abschnitt. 
Die Organisation und Gliederung der bewaffneten Macht. 
Das stehende Heer 
Die Landwehr 
Der Landsturm . . 
Die Militärverwaltung 
Die Kriegsmarine . 
Dritter Abschnitt. 
Der Militärdienst. 
Die gesetzliche Wehrpflicht . . 
Die freiwillig übernommene Militärdienstpflicht . 
Einfluß des Militärdienstverhältnisses auf andere Rechtsverhältnisse . 
Die Versorgung der Militärpersonen und ihrer Hinterbliebenen . 
Seite 
12 
35 
61 
58 
77 
82 
100 
103 
105 
127 
134 
188 
218 
233
	        
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