Full text: Das Staatsrecht des Deutschen Reiches. Vierter Band. (4)

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ll. Andere Nachträge. 
Zu Band I. 
1. Zur Literatur-Uebersicht. 
L. Dambitsch. Die Verfassung des Deutschen Reichs. Berlin 
1910. 
Von Arndts Kommentar zur Reichsverfassung ist die 5. Aufl. 1913 
erschienen, von dem Kommentar von v. Pröbst die 4., bearbeitet von 
ODeschey 1913. 
Von Meyer-Dochows Verwaltungsrecht ist der erste Teil der 
4. Auflage 1913 erschienen. 
Von Otto Mayers Deutschem Verwaltungsrecht ist der erste Band 
der zweiten Auflage 1914 erschienen. 
Von Meyer-Anschütz Deutschem Staatsrecht ist die 7. neube- 
arbeitete Auflage im Erscheinen begriffen; der erste Teil ist 1914 er- 
schienen. 
2. Zu S. 154 Anm. 1 und S$. 183 Anm. 2. An die Stelle des Nieder- 
lassungsvertrages mit der Schweiz vom 31. Mai 1890 ist jetzt der- 
Vertrag vom 13. Nov. 1909 (Reichsgesetzblatt 1911 S. 887) nebst dem 
Vertrage vom 31. Okt. 1910 (Reichsgesetzblatt 1911 S. 892) getreten. 
3. Zu S. 318. Durch Reichsgesetz vom 22. Juli 1913 (Reichsgesetz- 
blatt S. 597) wurden die Bezirke zweier Reichswahlkreise in 
Sachsen-Weimar und Sachsen-Meiningen abgeändert. 
4. Zu S. 326. Beschluß des Bundesrats vom 4. Juni 1913 (Reichs- 
gesetzblatt S. 314) über die Aenderung des WahlreglementsSI1il, 
Abs. 2, betreffend die Beschaffenheit der Wahlurnen. 
5. S. 262 Anm. 1. Hinzuzufügen ist das Reichsgesetz vom 15. Juni 
1911 (Reichsgesetzblatt S. 247) über eine außerordentliche Aufwandsent- 
schädigung für die Mitglieder einer Reichstagskommission. 
6. Zu S. 428. Verordnung vom 25. Nov. 1912 (Reichsgesetzblatt 
S. 561) über die Beaufsichtigung bayerischer privater Versicherungsunter- 
nehmungen durch das Kaiserliche Aufsichtsamt. 
7. Zu S. 429. Die Zahl der Mitglieder des Versicherungsbei- 
rats ist auf 54 erhöht worden. Bekanntmachung vom 11. Juni 1912 
(Reichsgesetzblatt S. 376). 
8. Zu S. 498. Hinzuzufügen sind die Erlasse des Reichskanzlers vom 
30. Dez. 1911 (Reichsgesetzblatt 1912 S. 145) über die Dienstreisen
	        
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