Full text: Lehrbuch des Deutschen Staatsrechtes Erstes Buch Das Deutsche Reichsstaatsrecht (2)

8. Innere Verwaltung im engeren Sinne. 191 
hunderte mit der Geschichte des deutschen Postwesens verknüpft 
wurde!. Karl V. ernannte Leonhard von Taxis 1534 zu seinem Ge- 
neralpostmeister, durch Ferdinand I. wurde er 1563 in seinem Amte 
bestätigt. Obgleich sich diese Ernennung eigentlich nur auf die 
Niederlande bezog, so setzte es doch Leonhard von Taxis 1595 durch, 
dass er- durch K. Rudolf II. als Generalpostmeister für das ganze 
Reich anerkannt wurde, womit die Erklärung des gesammten Post- 
wesens zum kaiserlichen Regal 1597 verbunden warı Dieses neu 
erfundene Regal wurde am 27. Juli 1615 dem Fürsten Lamoral von 
Taxis und dessen männlicher Nachkommenschaft lehensweise über- 
tragen und durch ein Diplom vom 27. Oktober 1621 die Belehnung 
auch auf die weibliche Nachkommenschaft erstreckt, im Jahre 1744 
wurde das Postlehen für die bereits 1689 in den Fürstenstand er- 
hobene Familie zum Thronlehen erhoben (sogenanntes Postfür- 
stenthum). Gestützt auf diese Verleihung des Postregals nahın das 
Haus Thurn und Taxis die Errichtung von Posten im ganzen 
Reichsgebiete für sich in Anspruch, konnte damit aber den grösseren 
Landesherren gegenüber niemals durchdringen, besonders da der 
Kaiser selbst für seine Österreichischen Erblande dasselbe niemals 
anerkannte und daselbst ein Obersthof- und Oesterreichisches Erb- 
landpostmeisteramt errichtete. Bei einem solchen vom Kaiser selbst 
gegebenen Beispiel war es nicht zu verwundern, dass die grösseren 
Landesherren nicht gewillt waren, zu Gunsten des Hauses Thurn 
und Taxis ihre bereits bestehenden Landesposten aufzugeben. Be- 
sonders energischen Widerspruch setzte der grosse Kurfürst ent- 
gegen, welcher durch die Verrollkommnung der brandenburgischen 
Posten »der erste deutsche Reichsfürst wurde, welcher seine Terri- 
torialposten nach den heutigen Principien im Interesse des öffent- 
lichen Verkehrs organisirtex (Stephan a.a.O.S. 63). Durch die 
brandenburgischen Staatsposten wurden im Laufe des XVII. und 
XVII. Jahrhunderts die wesentlichsten Fortschritte begründet. Die 
Fussboten verschwanden, Reit- und später Fahrposten traten über- 
1 Die umfangreiche Literatur über Ursprung und Geschichte dieses merk- 
würdigen Hauses ist angegeben bei Hartmann a.a.0. S. 251. Kap. Il, Die Fa- 
milie von Taxis. Alle auf das Generalpostmeisteramt (bezüglichen Urkunden fin- 
den sich bei Lünig, Reichsarchiv pars gen. Leipzig 171 
2 Die Brandenburgischen sehr geharnischten lärungen finden sich in Mo- 
ser's Staster. B. V. 8. 100, bei Stephan a. 0.0. S.38 ff. Die gründlichste Er- 
örterung der staatsrechtlichen Frage giebt Pütter, Nähere Ausführungen einiger 
Grundsätzo vom Reichspoetweren, in den Erörterungen und Beispielen des Stants- 
und Fürstenrechtes. B. 1,.H. LS. 1—126.
	        
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