Full text: Lehrbuch des Deutschen Staatsrechtes Erstes Buch Das Deutsche Reichsstaatsrecht (2)

200 II. Von den Funktionen der Reichsgewalt. 
in Kriminalfällen und Konkurssachen die Auslieferung von Briefen 
verfügen können. (Strafprocessverordnung $$ 99 ff. Konkursord- 
nung $ 111). Die gesetzwidrige Eröffnung und Unterdrückung von 
Briefen durch Postbeamte wird nicht nur dienstlich, sondern auch 
peinlich bestraft (Reichsstrafgesetzbuch $$ 354 und 355). 
5) Bei Post- und Portodefraudation ist ein besonderes Strafver- 
fahren in AbtheilungV des Reichspostgesetzes $$ 31—46 festgesetzt. 
Kal. 
4) Organisation der deutschen Postverwaltung. 
Die Behördenorgenisation der Post ist nicht gesetzlich geregelt, 
sondern ist im deutschen Postgebiete dem Kaiser überlassen. In Un- 
terordnung unter den Reichskanzler ist der eigentliche Leiter der 
gesammten Postverwaltung der Staatssekretär, welcher an der Spitze 
des Reichspostamtes, als der obersten Centralstelle für Post und 
Telegraphenwesen steht. Das Behördensystem der Post ist nach 
drei Instanzen gegliedert Unter dem Reichspostamt stehen als 
Mittelbehörden die Oberpostdirektionen, indem das Reichs- 
postgebiet (mit Ausnahme von Bayern und Württemberg) in 40 
Postprovinzen eingetheilt ist, deren Abgrenzung unabhängig von 
den Gebieten der Einzelstaaten erfolgt ist. Den Oberpostdirektionen 
unterliegt für ihren ganzen Bezirk die oberste Leitung des gesamm- 
ten Post- und Telegraphenwesens und die Aufsicht über dasselbe. 
In der unteren Instanz der Lokalverwaltung sind dagegen die Be- 
hörden für Post- und Telegraphenivesen getrennt. Die Postämter 
sind nach drei Klassen abgestuft. Dabei bestehen noch sogenannte 
Postagenturen, deren Dienst als Nebenbeschäftigung besorgt 
wird. Ueber die Qualifikation zum Reichspostdienst bestehen keine 
gesetzlichen, sondern nur reglementarische Bestimmungen, welche 
die wissenschaftliche Vorbildung, wie den Vorbereitungsdienst fest- 
stellen. Auf sämmtliche Beamten der Reichspost- und Telegraphen- 
verwaltung findet das Reichsbeamtengesetz Anwendung. Eine Zu- 
sammenstellung der bestehenden Dienstvorschriften enthält die 
allgemeine Dienstanweisung für Post und Telegraphie.
	        
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