200 II. Von den Funktionen der Reichsgewalt.
in Kriminalfällen und Konkurssachen die Auslieferung von Briefen
verfügen können. (Strafprocessverordnung $$ 99 ff. Konkursord-
nung $ 111). Die gesetzwidrige Eröffnung und Unterdrückung von
Briefen durch Postbeamte wird nicht nur dienstlich, sondern auch
peinlich bestraft (Reichsstrafgesetzbuch $$ 354 und 355).
5) Bei Post- und Portodefraudation ist ein besonderes Strafver-
fahren in AbtheilungV des Reichspostgesetzes $$ 31—46 festgesetzt.
Kal.
4) Organisation der deutschen Postverwaltung.
Die Behördenorgenisation der Post ist nicht gesetzlich geregelt,
sondern ist im deutschen Postgebiete dem Kaiser überlassen. In Un-
terordnung unter den Reichskanzler ist der eigentliche Leiter der
gesammten Postverwaltung der Staatssekretär, welcher an der Spitze
des Reichspostamtes, als der obersten Centralstelle für Post und
Telegraphenwesen steht. Das Behördensystem der Post ist nach
drei Instanzen gegliedert Unter dem Reichspostamt stehen als
Mittelbehörden die Oberpostdirektionen, indem das Reichs-
postgebiet (mit Ausnahme von Bayern und Württemberg) in 40
Postprovinzen eingetheilt ist, deren Abgrenzung unabhängig von
den Gebieten der Einzelstaaten erfolgt ist. Den Oberpostdirektionen
unterliegt für ihren ganzen Bezirk die oberste Leitung des gesamm-
ten Post- und Telegraphenwesens und die Aufsicht über dasselbe.
In der unteren Instanz der Lokalverwaltung sind dagegen die Be-
hörden für Post- und Telegraphenivesen getrennt. Die Postämter
sind nach drei Klassen abgestuft. Dabei bestehen noch sogenannte
Postagenturen, deren Dienst als Nebenbeschäftigung besorgt
wird. Ueber die Qualifikation zum Reichspostdienst bestehen keine
gesetzlichen, sondern nur reglementarische Bestimmungen, welche
die wissenschaftliche Vorbildung, wie den Vorbereitungsdienst fest-
stellen. Auf sämmtliche Beamten der Reichspost- und Telegraphen-
verwaltung findet das Reichsbeamtengesetz Anwendung. Eine Zu-
sammenstellung der bestehenden Dienstvorschriften enthält die
allgemeine Dienstanweisung für Post und Telegraphie.