114 Nachweis der Primareife seitens früherer Obersekundaner.
Aachweis der Primareife seitens früherer Ober-
sekundaner einer höheren Lehranstalt.
Berlin, den 4. November 1908.
Es sind neuerdings verschiedene Fälle zu meiner Kenntnis
gelangt, in denen früheren Obersekundanern höherer Lehranstalten,
welche die Schule verlassen hatten, ohne die Versetzung nach Unter-
prima zu erreichen, nach einiger Zeit privater Vorbereitung gestattet
worden ist, mitten in dem auf ihren Abgang von der Schule
folgenden Halbjahre die Prüfung behufs Nachweises der Reife für
die Prima auf Grund des Runderlasses vom 11. November 1893 —
U II. 2368 — (Zentrbl. 1894 S. 269) bezw. vom 8. Juli 1902
— U II. 1466 — (Zentrbl. S. 537) abzulegen.
Ein derartiges Verfahren steht nicht im Einklang mit der
Bestimmung des dort angezogenen Erlasses vom 29. Oktober 1874
— U II. 5472 —, nach welcher früheren Schülern einer höheren
Lehranstalt die Darlegung der Reife für die Prima nur nach Ablaus
derjenigen Zeit zu gestatten ist, welche sie auf der Schule zu diesem
Zwecke gebraucht haben würden. Der Schlußsatz aber dieses Er-
lasses, der von den in außerordentlichen Fällen zulässigen Ausnahmen
von der Regel handelt, kann nach seinem Zusammenhange wie nach
seinem Wortlaute an sich nicht als geeignet anerkannt werden, das
in Rede stehende Verfahren zu rechtfertigen.
Ich nehme daher Veranlassung, entsprechend der grundsätzlichen
Anschauung, welche auch dem § 9 der Bestimmungen über die Ver-
setzungen der Schüler vom 25. Oktober 1901 — U II 3389 —
(Zentrbl. S. 879) zugrunde liegt, ausdrücklich festzustellen, daß, wer
am Schlusse des Lehrganges der Obersekunda die Schule verläßt,
ohne in die Unterprima versetzt zu sein, zur Prüfung behufs Nach-
weises der Primareife als sogenannter Extraneer frühestens gegen
den Schluß des auf den Abgang von der Schule folgenden Halb-
jahres zugelassen werden kann.
Demgemäß ist in Zukunft gleichmäßig zu verfahren. Sollte
das Königliche Provinzial-Schulkollegium in besonderen Fällen eine
Abweichung von dieser Bestimmung zu befürworten für angezeigt
erachten, so ist darüber hierher zu berichten.
Der Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten.
Im Auftrage: Althoff.