Full text : Lehrpläne und Lehraufgaben für die höheren Schulen in Preußen von 1901.

136  Behandlung  d.  schriftlichen  Klassenarbeiten  b.  d.  höheren  Lehranstalten.

fall  dieser  Arbeiten  ab;  und  bei  ihrer  durch  die  Lehrpläne  angeordneten
  häufigen  Wiederkehr  führen  sie  dann  zu  einer  in  vielen  Hinsichten
  schädlichen  dauernden  Spannung  und  Beunruhigung  der  Schüler
wie  der  Lehrer.  Insbesondere  ist  die  Erlernung  der  alten  Sprachen
durch  den  unzweckmäßigen  Betrieb  des  lateinischen  und  griechischen
Extemporales  wesentlich  erschwert  worden.  Aber  auch  in  anderen
Fächern,  in  den  neueren  Sprachen  und  in  der  Mathematik,  werden
die  schriftlichen  Klassenarbeiten  oft  in  den  Mittelpunkt  des  ganzen
Unterrichtes  gerückt;  und  die  Gefahr  liegt  nahe,  daß  die  Lehrer  ihre
Zeugnisse  nach  dem  Durchschnitt  der  diesen  Arbeiten  erteilten  Prädikate
geben.  Dabei  zeigen  die  Beobachtungen  bei  Revisionen  nicht  selten,
daß  mehr  als  die  Hälfte  der  schriftlichen  Klassenarbeiten  nicht  genügend
ausfällt,  so  daß  sie  keine  geeignete  Unterlage  für  eine  richtige  Beurteilung
  der  Schüler  bilden  können.  Das  Urteil  der  Lehrer  geht  in
der  Regel  dahin,  daß  die  mündlichen  Leistungen  der  Schüler  unverhältnißmäßig
  besser  seien  als  ihre  schriftlichen  Klassenarbeiten.  Hierin
zeigt  sich  klar,  daß  ein  solcher  Betrieb  dieser  Arbeiten  an  einem  inneren
Fehler  leidet  und  grundsätzlich  geändert  werden  muß.

Die  schulmäßige  Erlernung  einer  fremden  Sprache  ist  nicht  möglich
  ohne  vielfältige  schriftliche  Übungen  in  der  Sprache  selbst,  mögen
sie  in  Übersetzungen  bestehen  oder  in  freierer  Gestaltung  gegebenen
Stoffes.  Unrichtig  aber  ist  es,  wenn  diese  Übungen,  durch  die  der
Schüler  lernen  soll,  schriftlich  genau  zu  formen,  was  er  durch  Auge
und  Ohr  ausgenommen  hat,  zur  Prüfung  seiner  Leistungen  so  benutzt
werden,  daß  von  dem  Ausfall  dieser  Arbeiten  das  Zeugnis  und  die
spätere  Versetzung  wesentlich  abhängt.  Bei  solchem  Verfahren  arbeitet
der  Schüler  unter  einem  Drucke,  der  dem  Erfolge  des  Unterrichtes
schädlich  ist.  Die  Sicherheit  in  der  Anwendung  des  Erlernten  kann
erst  dann  von  ihm  verlangt  werden,  wenn  er  durch  häufige  mündliche
und  schriftliche  Anwendung  eine  völlige  Vertrautheit  mit  dem  Sprachstoff
  erlangt  hat,  in  dem  er  sich  ausdrücken  soll.

Um  eine  diesen  Erwägungen  entsprechende  Behandlung  der
schriftlichen  Ubungen  zu  erreichen,  hebe  ich  die  Bestimmungen  der
Lehrpläne  über  die  schriftlichen  Klassenarbeiten  auf  und  ordne  statt
dessen  folgendes  Verfahren  an.

Möglichst  in  jeder  Unterrichtstunde,  die  für  grammatische  und
stilistsche  Ubungen  in  den  fremden  Sprachen  angesetzt  ist,  sind  von
den  Schülern  unter  Benutzung  eines  besonderen  Heftes  einige  Sätze
zu  übersetzen  oder,  wo  freies  Nacherzählen  geübt  werden  soll,  nach
Angabe  des  Lehrers  schriftlich  zu  formen.  Die  Behandlung  wird  sich
auf  den  einzelnen  Unterrichtsstufen  verschieden  gestalten,  jedenfalls  aber
ist  in  den  unteren  Klassen  der  sprachliche  Stoff  für  diese  Ubungen  in
derselben  Stunde  vorher  mündlich  und  unter  Benutzung  der  Wand-