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auch Veranlassung bieten zu weiteren sehr empfehlenswerten Übungen
im Bestimmen einheimischer Pflanzen.
3. Im allgemeinen werden die Sommermonate des Schuljahres
für die Bewältigung der botanischen, der Winter für die der zoolo-
gischen Lehraufgabe verwendet werden. Doch können einzelne Teile
der Zoologie, z. B. die Lehre von den Insekten, auch im Sommer
behandelt werden. Ebenso bleibt es dem Lehrer unbenommen, bei
sehr zeitigem Beginn des Sommerhalbjahres, wenn die Beschaffung
geeigneter Pflanzen für den botanischen Unterricht sich nicht ermög-
lichen läßt, die ersten Wochen auf Ergänzung und Wiederholung der
zoologischen Lehraufgabe des Winterhalbjahres, dagegen die erste Zeit
des Winterhalbjahres auf die Ergänzung des botanischen Lehrstoffes
G. B. Früchte) zu verwenden.
4. Der Unterricht in der Anthropologie am Gymnasium wird
im Verlaufe eines Vierteljahres erledigt werden können, wenn er sich
wesentlich auf die anatomische Seite beschränkt, das Physiologische aber
dem physikalisch-chemischen Unterrichte überläßt. Zu diesem Behufe ist
es erforderlich, in einer der Oberklassen lam zweckmäßigsten in 1)
einen Teil der dem Physikunterricht zugewiesenen Stunden für einen
physiologischen Kursus zu verwenden.
5. Der Unterrichtsstoff in Physik und Chemie nebst Mineralogie
ist auf zwei Kurse verteilt.
a) In dem ersten dieser Kurse, welcher im allgemeinen die
0 III und Ull umfaßt, sind nur die einfachsten, dem Ver-
ständnis und dem Interesse der Schüler dieser Stufe am nächsten
liegenden Lehren zu behandeln. In ihm hat durchweg das Experiment,
aber in der möglichst einfachen Form, als Grundlage zu dienen; auch
ist, wo irgend möglich, die eigene Erfahrung des Schülers als Aus-
gangspunkt zu benutzen. Die Auswahl ist auf die in den Lehrauf-
gaben bezeichneten Abschnitte zu beschränken. Auf den Realanstalten
sind in diesem Kursus ähnlich wie am Gymnasium die Elemente der
Chemie nur propädeutisch zu behandeln, da in dem zweiten, mit der
O II beginnenden Kursus für den chemisch-mineralogischen Unterricht
besondere Stunden festgesetzt sind. Die Verteilung der vier Stunden
in der Ull des Realgymnasiums auf Naturbeschreibung und Natur-
lehre ist den einzelnen Anstalten überlassen. Auch ist unter be-
sonderen Umständen, namentlich an Nichtvollanstalten, eine andere
Verteilung des naturwissenschaftlichen Lehrstoffes auf die beiden
Klassen 0 III und Ull statthaft, vorausgesetzt, daß dadurch die Lehr-
aufgaben der genannten Klassen im ganzen keine Kürzung erfahren.
In der Oberrealschule findet von vornherein eine Trennung des physi-
kalischen Unterrichts von dem chemisch-mineralogischen statt.